Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf will den Wettbewerbshütern nur zwei Monate Zeit einräumen, um die nächste Ausschreibung zu prüfen. Das ergibt sich nach einem Bericht des Spiegel aus der schriftlichen Begründung des Gerichts in dem Verfahren der DFL.
Die DFL war Mitte September mit ihrer Beschwerde gegen das Kartellamt aus prozessualen Gründen gescheitert. Die Wettbewerbshüter hatten 2008 in monatelangem Streit die Ausschreibung als kartellrechtswidrig erachtet, ohne sie aber formal zu untersagen und der DFL damit den Klageweg verbaut.
Die Liga verlor deshalb ihren Millionendeal mit Leo Kirch, der die Zusammenfassungen der Samstagsspiele erst ab 22.00 Uhr im Free-TV vorgesehen hatte. Sie musste kurzfristig die Rechte neu ausschreiben. Das OLG schreibt nun, das Amt könne bei der Ausschreibung der TV-Rechte für die Spielzeite ab 2013/14 schnell entscheiden, da die Rechtsfragen bereits bekannt seien. Und die Behörde werde sich erneut damit befassen müssen, ob die erste Zusammenfassung der Spiele im Free-TV vor 20.00 Uhr zu sehen sein muss.
Sollte das Kartellamt die Ausschreibung als wettbewerbswidrig ablehnen, könnte die DFL diesmal die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen und nach Ansicht des OLG "in weniger als zehn Monaten" auch ein Urteil erwarten. Innerhalb des Kartellamts verweist man laut Spiegel indes darauf, dass das OLG keine Prüfungsfristen vorschreiben könne. Die DFL wollte am Sonntag keine Stellungnahme abgeben.