Der Verein und sein Anwalt Horst Kletke bestätigten dem SID am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung.
„Der Straftäter hat völlig legal sein Getränk gekauft und der Verein dadurch kein Verschulden an der Straftat“, sagte Kletke mit Verweis auf die Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB): „Deshalb muss das Spiel wiederholt werden.“
In Paragraph 18, Punkt vier heißt es: „Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen. Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2 Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0 Toren für gewonnen zu werten.“
Am Freitagabend war der Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann an der Seitenlinie aus einer der vorderen Reihen von einem gefüllten Bierbecher am Kopf getroffen worden. Die Begegnung wurde nach knapp 70 Minuten zunächst unterbrochen und dann abgebrochen. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.
Auch der Kontrollausschuss des DFB hat Ermittlungen aufgenommen. Über die Spielwertung und eine mögliche Strafe entscheidet das DFB-Sportgericht. Als vor elf Jahren ein Bierbecher einen Linienrichter traf, wurde der FC St. Pauli zu einem Geisterspiel verurteilt. Das Spiel wurde mit 2:0 für den Gegner Schalke 04 gewertet.