Es gebe noch keinen Termin für die Entscheidung des Landgerichts über die von Hernández gegen die Haft eingelegte Berufung, sagte ein Sprecher der Gerichtsverwaltung in Madrid am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Es sei fraglich, ob das Gericht vor dem 28. entscheiden werde. Für kommenden Freitag sei eine Besprechung mit den Richtern des Landgerichts angesetzt. Eventuell wisse man dann mehr, sagte der Sprecher.
Sollte die Haftstrafe bestehen bleiben, könne Hernández diese auch nicht im Ausland, etwa in Deutschland, absitzen. Die Strafe war verhängt worden, weil der Franzose die nach einem handgreiflichen Krach mit seiner späteren Frau verhängte Kontaktsperre missachtet hatte.
Der 25-Jährige war am Montag freiwillig einen Tag früher als vorgeladen beim Strafgericht Nummer 32 in Madrid erschienen. Dort wurde er offiziell darüber informiert, dass er spätestens in zehn Tagen die sechsmonatige Haft antreten müsse. Dazu war er schon 2019 verurteilt worden, weil er eine Kontaktsperre zu seiner heutigen Frau missachtet hatte, die wegen eines handgreiflichen Streits ausgesprochen worden war.
Zumindest zum Auswärtsspiel der Bayern in der Champions League am Mittwoch in Lissabon (21.00 Uhr/DAZN) gegen Benfica sollte Hernández am Dienstagnachmittag aber mitreisen. Der Weltmeister von 2018 war vor zwei Jahren als Münchner Rekordeinkauf für rund 80 Millionen Euro von Atlético Madrid zum FC Bayern gewechselt.