Timoschtschuk war im Spiel beim FC Augsburg (2:1) am 6. November in der dritten Minute der Nachspielzeit von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) wegen rohen Spiels mit einer Roten Karte des Feldes verwiesen worden.
Das DFB-Bundesgericht schloss sich der Auffassung des Sportgerichts an und sah keine Veranlassung, von der Regelsperre von drei Punktspielen abzusehen. In der Urteilsbegründung hieß es: "Das Foul von Timoschtschuk ist nicht das Beispiel eines geringstmöglichen rohen Spiels. Das ergibt sich schon aus der Intensität, die aus der Schnelligkeit des Ablaufs und der erheblichen Aufprallgeschwindigkeit auf Grund des Aufeinanderzusprintens folgt."