Im mündlichen Verfahren bestätigte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans E. Lorenz am Freitag die am 10. Oktober durch den DFB-Kontrollausschuss verhängte Strafe. Völler hatte die Anhörung beantragt, da er das Strafmaß für nicht angemessen gehalten hatte.
Ex-Nationalspieler Völler hatte nach dem Derby zwischen Leverkusen und dem 1. FC Köln (1:4) am 17. September Schiedsrichter Günter Perl (Pullach) noch auf dem Spielfeld lautstark und gestenreich zur Rede gestellt.
"Ich habe kein Verständnis für die Art und Weise, wie dieser Protest auf dem Spielfeld vorgetragen wurde. Und auch nicht für den Ort und die Intensität, mit der versucht wurde, auf die Schiedsrichter einzuwirken", begründete Lorenz die Entscheidung und sagte nach der rund einstündigen Verhandlung in Richtung Rudi Völler: "Das war nicht Sportdirektor-like." Vielmehr solle ein Mann in Völlers Funktion "mäßigend" einwirken und sich auch in hitziger Atmosphäre "diplomatisch" verhalten.
Völlers Rechtsbeistand will erst am Wochenende entscheiden, ob Berufung gegen das Urteil eingelegt wird. Dann wäre das DFB-Bundesgericht die zuständige Instanz.