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Dortmunder Westfalenstadion wird nicht umbenannt

Dortmunder Westfalenstadion wird nicht umbenannt
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Borussia Dortmund wird das Westfalenstadion nicht umbenennen. Der Bundesligist hat auf einen Bericht der Ruhr Nachrichten reagiert, in dem der Verkauf der Stadion-Namensrechte vermeldet wurde.

Borussia Dortmund hat zu einem Bericht der Ruhr Nachrichten, in dem vermeldet wurde, das Westfalenstadion würde umbenannt werden, mit einer Presseerklärung reagiert. Der Bundesligist erklärte, eine Umbenennung der Arena sei nicht geplant. Die Vereinbarung mit der Assunta GmbH, einer indirekten Commerzbank-Tochter, bedeute keinen endgültigen Verkauf des Namensrechts "Westfalenstadion". Sie habe lediglich vorläufigen Charakter und stehe "unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Rücktritts durch Borussia Dortmund".

Fünf Millionen nicht realistisch

Außerdem stelle "der von der Assunta GmbH gezahlte Betrag von fünf Millionen Euro nicht die Gegenleistung für den Verkauf des Namensrechts bis 2008 dar. Dieses Recht wäre bei einer endgültigen Vergabe erheblich höher zu bewerten", heißt es weiter.

Die Ruhr Nachrichten hatten berichtet, der börsenorientierte Bundesligist habe die Namensrechte am Westfalenstadion an die Düsseldorfer Assunta verkauft, die für die Rechte an der exklusiven und weltweiten Vermarktung des Namens "Westfalenstadion Dortmund" jene fünf Millionen Euro bezahlt. Eingeräumt wird der Assunta zudem, den Namen des Stadions zu ändern oder das Nutzungsrecht am Namen an Dritte zu übertragen. Sollte keiner der Partner bis zum 30. Juni 2004 von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, endet der Vertrag am 30. Juni 2008.

Dortmund muss bei Rücktritt zahlen

Sollte jedoch der BVB zurücktreten, müsste er die fünf Millionen Euro zurückzahlen. Für den Fall, dass man dazu nicht in der Lage ist, soll eine Abtretung von Erlösansprüchen für BVB-Spieler vorgesehen sein. Andre Bergdölmo, Dede, Guy Demel, Niclas Jensen und Christian Wörns werden genannt. Damit sollen diese Spieler bereits seit dem 9. Januar diesen Jahres zumindest potenziell verpfändet sein.

Die zuständige Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird nun möglicherweise klären, ob der BVB mit der Geheimhaltung des Verkaufs der Namensrechte gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht eines börsennotierten Unternehmens verstoßen hat.

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