Der 42 Jahre alte Holger B. wurde des Mordes in zwei Fällen schuldig gesprochen. Die Kammer verfügte gegen den angeklagten Frührentner außerdem wegen seiner Alkoholkrankheit die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
B. hatte im Sommer während der Fußball-WM in Südafrika in einer Kneipe im Rotlichtviertel Hannovers zwei Italiener mit Kopfschüssen gezielt getötet. Vorausgegangen war ein Streit über die Anzahl der WM-Titel von Deutschland und Italien. Nach der Tat war er nach Mallorca zu seiner Mutter und seinem Stiefvater geflohen. Dort stellte sich der 42-Jährige einem Untersuchungsrichter.
Das Gericht sah nach nur fünf Verhandlungstagen in einem Fall die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als gegeben an, im zweiten Fall lediglich niedrige Beweggründe. Der Täter wurde außerdem wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe sowie sechs Schuss Munition verurteilt.
Der Täter nahm das Urteil äußerlich gelassen hin. Er hatte vor Prozessbeginn seinen Anwalt ein Geständnis und eine Entschuldigung verlesen lassen, konnte sein Handeln aber nicht erklären. Der Richter kam zu dem Schluss, der Mann sei neben seiner Alkoholabhängigkeit auch psychisch krank. Deshalb sah die Kammer von einer Verurteilung zu lebenslanger Haft ab.