Auch das Ansinnen, Sonderstaatsanwalt Stefan Keller abzusetzen, wurde abgelehnt, wie aus der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung der Beschwerdekammer des Gerichts vom 17. Dezember 2020 hervorgeht.
Bei dem Verfahren gegen Infantino sowie den früheren Bundesanwalt Michael Lauber und eine dritte Person geht es um dubiose Treffen. Die drei trafen zusammen, während Lauber gegen die FIFA wegen Korruption ermittelte. Der Inhalt der Gespräche wurde aber nicht protokolliert.
Die FIFA hatte jetzt geltend gemacht, ihr Ruf werde durch die Anzeigen gegen Infantino und Lauber potenziell auch geschädigt, und verlangte deshalb Akteneinsicht. Keller lehnte das ab, weil der Weltverband in dem Verfahren nicht angeklagt sei. Die Beschwerdekammer stützte diese Auffassung.
Die FIFA und Keller waren im Dezember öffentlich aneinandergeraten. Keller teilte damals mit, Infantino habe sich bei der Nutzung eines Privatjets womöglich strafbar gemacht und empfahl der Bundesanwaltschaft die Prüfung von Ermittlungen. Er sei dafür nicht zuständig. Die FIFA und Infantino warfen Keller Böswilligkeit und Diffamierung vor. Der Vorstoß zeige, dass Keller voreingenommen sei.