Von der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg werde das Ministerium einen Sonder-Bericht anfordern, in dem „die Gründe für die Entscheidung“ dargelegt werden sollen, teilte das Ministerium der „Rheinischen Post“ mit.
Die Umsetzung der Coronaschutzverordnung sowie die Folgen der getroffenen Maßnahmen liegen dem Ministerium zufolge in der Verantwortung der lokalen Gesundheits- und Ordnungsbehörden. Wenn das Infektionsgeschehen am Austragungsort nicht eingrenzbar ist und 35 Neuansteckungen gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen übersteigt, dürfen eigentlich keine Zuschauer mehr zugelassen werden. Die zuständigen Gesundheitsämter müssen dann vorab entscheiden, ob die Ansteckungen eingrenzbar sind. dpa
[spm_gallery]{"gallery_id":"9164","matchday":"1","relay":"","src":"836540","season":"11"}[/spm_gallery]