ManCity erklärte, es „begrüße“ die Entscheidung und werte sie als „Bestätigung der Position des Klubs“. Die UEFA nahm es in einer ersten Reaktion lediglich „zur Kenntnis“ und bekannte sich „zu den Prinzipien des Financial Fair Play“.
Der CAS sah es nach dreitägiger Verhandlung als erwiesen an, dass City gegen Artikel 56 des Financial Fair Play (FFP) verstoßen und nicht ausreichend mit dem Finanzkontrollgremium der UEFA kooperiert hätte. Nicht erwiesen sei der Vorwurf, Manchester habe unrechtmäßige Geldzuwendungen durch seine arabischen Investoren erhalten. Die deshalb vom Kontrollgremium am 14. Februar auferlegte zweijährige Europacup-Sperre für die Mannschaft um Teammanager Pep Guardiola und Nationalspieler Ilkay Gündogan sei daher unangemessen gewesen.
Geldstrafe ist dennoch zu zahlen
Eine Geldstrafe sei dennoch zu zahlen, betonte der CAS mit Verweis auf die „finanziellen Mittel“ des Klubs sowie die Bedeutung der Kooperation mit den ermittelnden Institutionen, die City verweigert habe. Statt der ursprünglichen Höhe von 30 Millionen wurde diese auf zehn Millionen Euro reduziert. Manchester hatte die Vorwürfe bestritten und war vor den CAS gezogen.