Wie der DFB am Donnerstag mitteilte, bestätigte das Bundesgericht des Verbandes die Einschätzung des Spielausschusses, „dass die Beschwerdefrist von vier Tagen gegen die Ansetzung bereits abgelaufen war, als Preußen Münster die Beschwerde gegen die Spielansetzung eingelegt hat“.
Münster hatte gegen die kurzfristigen Entscheidungen des DFB-Bundestages zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs und die darauffolgenden kurzfristigen Spielansetzungen Rechtsmittel eingelegt und moniert, dass die unterschiedlich lange Vorbereitungszeit der Clubs nach der Corona-Pause für eine Wettbewerbsverzerrung sorgt.
Münster war aufgrund behördlicher Anordnung erst am 26. Mai und damit nur wenige Tage vor dem ersten Spiel gegen Halle (4:2) in das Mannschaftstraining eingestiegen und damit später als viele andere Teams der Liga.
Nicht zuletzt deshalb hatte der Club zudem Einspruch gegen die Wertung der Partie am 3. Juni beim FC Bayern München (2:3) am 29. Spieltag eingelegt. Eine Entscheidung des DFB-Sportgerichts dazu steht noch aus. dpa