Dem 29-Jährigen war 2011 nach dem Abstieg der Arminia aus der 2. Fußball-Bundesliga gekündigt worden, weil sein bis 2012 laufender Vertrag nur für die Bundesliga und 2. Bundesliga gültig war. Das Arbeitsgericht Bielefeld sah die vertragliche Vereinbarung, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall des Abstiegs vorsehe, als unwirksam an. Gegen dieses Urteil hatte der Verein Berufung eingelegt, die nun in Hamm verhandelt wird.
Das Gericht in Bielefeld hatte zudem erklärt, dass der Abstieg aus der 2. Bundesliga als betriebsbedingter Grund anzusehen sei, der die außerordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen könne.