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1. FC Köln
Polizei findet Rauschgift und Sprengstoff

Köln: Razzia bei der "Wilden Horde"
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Am Donnerstag hat die Polizei das Quartier der Ultra-Fangruppierung des Bundesligisten 1. FC Köln durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.

Anlass der Aktion war der Verdacht, dass einige Mitglieder an dem Angriff auf einen Fanbus von Borussia Mönchengladbach am 4. März beteiligt gewesen sind.

Es seien "hochexplosive, pyrotechnische und nach dem Sprengstoffgesetz verbotene Gegenstände wie bengalische Feuer" gefunden worden, teilte die Polizei am Nachmittag mit. Unter den beschlagnahmten Gegenständen ist auch ein Schießkugelschreiber zum Abschuss von Pyrotechnik.

Weiterhin wurden "Rauschgift in nicht geringer Menge, diverse Schlagwerkzeuge, Vermummungsgegenstände und Farbdosen" beschlagnahmt. 18 Beschuldigte wurden laut Polizei zudem an ihren Wohnorten angetroffen und "zu weiterführenden Maßnahmen dem Polizeipräsidium zugeführt". Anschließend wurden sie wieder entlassen.

Am 4. März hatten mehrere Fahrzeuge mit Kölner Hooligans versucht, einen Bus mit Gladbach-Fans auf der Autobahn auszubremsen. Auf dem Rastplatz Siegburg-Ost griffen dann vermummte Personen den Bus an, woraufhin der Fahrer die Flucht in Richtung Köln ergriff. Die Gladbach-Fans befanden sich auf der Rückreise vom Auswärtsspiel beim 1. FC Nürnberg (0:1).

Nach der Razzia am Donnerstag hat der 1. FC Köln der "Wilden Horde" den Status als Fanklub aberkannt und die Behörden zur Prüfung eines Verbots der Ultra-Gruppierung aufgefordert. "Der Klub wird der 'Wilden Horde 1996’ nach den neuen vorliegenden Erkenntnissen den Status des offiziellen Fanklubs des 1. FC Köln entziehen", sagte FC-Geschäftsführer Claus Horstmann auf der Homepage des Vereins: "Die verantwortlichen staatlichen Organe sollten aus unserer Sicht zudem ernsthaft prüfen, ob ein Verbotsverfahren nach dem Vereinsrecht eingeleitet werden kann. Der FC ist dafür nicht zuständig."

Auch persönliche Strafen gegen auffällig gewordene Mitglieder wird der FC vollziehen. "Für die neuen Tatverdächtigen werden wir wie bereits bei den bekannten Fällen mit einem langjährigen bundesweiten Stadionverbot und im Falle der Mitgliedschaft mit einem Vereinsausschlussverfahren reagieren", sagte Horstmann und forderte auch zu einem Selbstreiningungsprozess auf: "Angesichts der aktuell im Raume stehenden massiven Vorwürfe gegen Mitglieder der 'Wilden Horde 1996’ und weiterer Vorfälle in der Vergangenheit müssen sich alle Mitglieder jetzt die Frage stellen, ob sie ihre Mitgliedschaft in der Gruppierung aufrechterhalten wollen oder ob sie durch eine Kündigung nicht ein klares Signal der Distanzierung senden möchten."

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