Mit dem Urteil ahndete das Sportgericht unter anderem die Vorfälle beim Achtelfinale im DFB-Pokal gegen die SpVgg Greuther Fürth im Dezember (0:1), als nach der Partie rund 100 Anhänger in der Fankurve über die Umzäunung geklettert waren, um in Richtung des Gästeblockes zu laufen.
"Der wirtschaftliche Schaden ist hoch"
"Der 1. FC Nürnberg hat das Urteil so akzeptiert und geht nicht in Berufung", sagte Sport-Vorstand Martin Bader auf der Internetseite des Clubs. Der Kontrollausschuss hatte den Franken ursprünglich sogar einen Teilausschluss seiner Fans bei einem Heimspiel angedroht, war aber letztlich der Argumentation des Vereins gefolgt. Allerdings drohe den Nürnbergern im Wiederholungsfall ein Teilausschluss der Anhänger, eine Platzsperre oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
"Der wirtschaftliche Schaden ist hoch und trifft uns empfindlich. Dennoch war es uns wichtig, einen Ausschluss unserer Fans zu verhindern. Unter Abwägung aller Gesichtspunkte hätte die fehlende Unterstützung unserer Mannschaft durch unsere Fans schwerer gewogen", erklärte Bader weiter.
Die Nürnberger behalten sich vor, den entstandenen wirtschaftlichen Schaden anteilig an die Täter weiter zu reichen, wenn im Zuge der polizeilichen Ermittlungen Täter identifiziert und strafrechtlich verurteilt werden. Damit würde der Club dem Beispiel anderer Vereine folgen. Parallel dazu will der FCN mit dem DFB in Kontakt treten, um eine teilweise Spende der Geldstrafe an das Jugendamt Nürnberg zu vereinbaren. Der Betrag soll zweckgebunden dem Fan-Projekt Nürnberg zu Gute kommen.