Das Sportgericht sanktionierte damit Vorfälle im Auswärtsspiel bei Werder Bremen am 20. Februar (2:2) und im Heimspiel gegen den 1. FC Köln eine Woche später (0:0).
In Bremen wurde im Leverkusener Zuschauerblock ein bengalisches Feuer abgebrannt. Im rheinischen Derby gegen Köln wurden im Gästeblock mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem wurden Leverkusener Spieler aus dem Kölner Fanblock mit Gegenständen beworfen. Gastgeber Leverkusen wurde ein nicht ausreichender Ordnungsdienst zur Last gelegt.