RWE - Münster: Böllerwurf - Sieg für die Preußen am "grünen Tisch"

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Anton Leopold,

diese Erfahrung mussten wir in Münster auch schon machen. Der DFB und seine nachgelagerte Verbandsjustiz beziehen in ihren Urteilen und Strafmaßen immer wieder auch andere Vergehen mit ein. In MG wurde die Pyroaktion der Essener Fans RWE als Vergehen seiner Fans angelastet. Normalerweise bekommt auch der Heimverein eine geringe Strafe, weil der Ordnungsdienst mangelhaft war. Es sind immer wieder die gleichen Mechanismen, die die einzelnen Verbände und der DFB praktizieren.
Frag mal bei eurem Namensvetter RWE (Rot Weiß Erfurt) nach. Vor dem großen Umbau und Teilabrisses ihres Stadions haben die dortigen Fans weit nach Abschluss des letzten Spiels eine durch die Stadt Erfurt genehmigte Pyroshow von den Fans im Stadion veranstaltet. Dem DFB hatte das nicht gefallen und RWE zu einer sehr hohen Geldstrafe verdonnert. Die Begründung dafür war einfach nur noch abenteuerlich. Auch die Genehmigung durch die Stadt, samt aller Sicherungsmaßnahmen erkannte die DFB-Justiz nicht an. Sie sah den Spieltag noch nicht als beendet an. Wie schwachsinnig so ein Urteil ist, ist ja wohl eindeutig.
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Ich möchte nicht wissen, wie die Kommentare der essener gewesen wären, wenn sie der Böllerwurf bei bei einem Auswärtsspiel getroffen hätte und zwei Spieler verletzt worden wären.

RWO seit 1967
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Es bedarf also nur eines Typen, mit abstruser Motivation und einem importierten 5€-Böller, um ein Spiel zu „gewinnen“?
Kann in der Zukunft spannend werden…
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Nach den Hobbyvirologen sind jetzt wieder die Hobbyjuristen an der Reihe.

Ein Auszug aus der SPO/WDFV

§ 27 Allgemeines Verhalten der Vereine, Mannschaften und Spieler

(1) Alle Vereine sind verpflichtet, für ein sportliches Verhalten ihrer
Mitglieder und Anhänger vor, während und nach den Spielen Sorge zu
tragen. Dazu zählen auch vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung
von Gewalt. Den Anordnungen der Spielleitenden Stellen haben
Vereine, Mannschaften und Spieler Folge zu leisten. Verlangte
Auskünfte sind wahrheitsgemäß zu erteilen.

4) Von allen Mannschaften und Spielern wird während der Ausübung des
Sports sportliches Verhalten, Selbstbeherrschung und Achtung
gegenüber allen Beteiligten und Zuschauern verlangt. Alle haben die
Fußballregeln zu befolgen und die sportliche Disziplin zu wahren.

(5) Bei Ausschreitungen von Zuschauern kann der Gastverein zur
Verantwortung mit herangezogen werden.

§ 29 Pflichten der Platzvereine

(2) Der Platzverein ist für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung
auf dem Platz vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Er hat
für den notwendigen Schutz des Gastvereins, des Schiedsrichters und
der -assistenten auch auf dem Heimweg zu sorgen. Der Platzverein
hat eine ausreichende Anzahl von Platzordnern zu stellen, die deutlich
erkennbar sein müssen. Der Platzverein ist für die Ausschreitungen
von Zuschauern verantwortlich.

§ 36 Spielabbruch

(2) Zum Abbruch eines Spiels durch den Schiedsrichter können
nachstehende Gründe führen:

4. Unmöglichkeit der Durchführung eines geordneten Spiels

7. bedrohliche Haltung der Zuschauer und mangelhafter
Ordnungsdienst

8. das Verlangen einer Mannschafft

Grundsätzlich erkennen alle Vereine in ihren Satzungen die Regeln der zuständigen Verbände an.
Niemand wird gezwungen unter den bekannten Regeln und Ordnungen weder einen Verein zu gründen noch mit diversen Mannschafften an einem geregelten Spielbetrieb teilzunehmen.

Wenn der Verein mit seinem Ornungsdienst seine 10.000 Zuschauer nicht in den Griff bekommt bestehen 2 Möglichkeiten. Entweder wird der Ordnungsdienst verändert oder die Zuschauerzahl wird reduziert. Im Extremfall dann eben 10 Zuschauer mit 10 Ordnern.

Fazit: Die ausrichtende Vereine stehen für alle Vorfälle auf Sportplätzen bzw. Stadien in alleiniger Verantwortung.
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Na dann müsste RWE ja die Punkte bekommen.

Die Zuschauer die Münster mitgebracht hat waren größtenteils Unterste Schublade

Am Tag als der FC Schxxxx starb, und alle Essener sangen………………..
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Nur rein zufällig hatte die Gummistiefelbande keinen Böllerwerfer dabei

Am Tag als der FC Schxxxx starb, und alle Essener sangen………………..
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Laborant
Das ist der bisherige Tiefpunkt der Diskussion. Ich gehe jetzt schlafen. Wenn ich aufwache, würde ich gerne von Dir lesen, was folgende Begriffe bedeuten:
-Strafe
- Verschuldensprinzip
- Gefährdungshaftung
- Prävention
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Warum sollen Vereine für Anhänger haften, auch wenn ihnen keine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist?
- Parlamentsgesetz
- Rechtsverordnung
- Satzung
- Verbandssatzung
Wenn Du es schaffst, mehr hinzukriegen als Wikipedia abzuschreiben, darfst du ruhig weiter andere als Hobbyjuristen herabwürdigen. Falls nicht, Kolben ausspülen, einen Diener vorm Chef machen und in Bescheidenheit schweigen.
Gute Nacht
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F4f...,
der mit S04 war so richtig gut. :-))))
War aber um 11 Uhr in GE-Bue, verabredet und daher nicht in der Turnfesthalle.
Also Nonsens von dir.
Nicht das du meinst, dass du hier überlesen wirst. ;-))
Weißt du was richtig geil und gefährlich war, in der Halbzeitpause gab es Aufführung von einem Discoroller-Quartett und eine Turnriege bot eine Rhönrad-Show.
War ganz schön gewagt.


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KEEP ON ROCKIN'....DAS LEBEN IST HART GENUG .
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Einige wussten vorher wie das Gericht entscheidet, seltsam . Im umgekehrten
Fall da bin ich mir sicher hätte RW gar nichts bekommen im Gegenteil die hätten da auch die Punkte abgezogen bekommen .
Hilfeee---- Schnalle wo bist du ich kenne mein ersatz Verein schon .
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Ach Superlöwe,

wenn Gesänge, Verballhornung und ja auch verbale Beleidigungen an den sportlichen Rivalen jetzt der Maßstab sind, dann können wir das Fußballspielen vor Zuschauern gleich sein lassen. Soweit es zu vernehmen war unterschieden sich die Rufe der Heimfans an der Hafenstraße nicht von denen aus der Gästezone.
Und der Großteil unserer Fans sind beileibe keine unterste Schublade. Es sind ganz normale Menschen, wie in den meisten Blöcken in jedem anderen Stadion auch.
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rotweissmarkus

nein man wusste nicht im Vorfeld wie die Entscheidung ausfallen wird. Diejenigen die diese Entscheidung so kommen sahen, haben sich mit den Fakten vertraut gemacht soweit dies möglich war, haben die Statuten gelesen und sich vergleichbare Fälle einschließlich deren Urteile angeschaut. Aus diesen verschiedenen Faktoren haben sie ein Urteil prognostiziert, mehr nicht. Man muss nicht immer Dinge in etwas hinein interpretieren oder gar eine Verschwörung wittern. Manchmal reicht es auch einfach nur aus, seinen Verstand zu benutzen, die Fakten zu bewerten und dann etwas über den Vorfall nachzudenken.
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Moin Leute!

20 Kommentare habbich gezz gelesen, mehr schaff' ich nicht, weil mich soviel Borniertheit anspringt. Wat ham wa denn erwartet?!

Hier wurde die Hoffnung befeuert, dass wir mittem Wiederholungsspiel davonkommen. Ich habe mir auch 'n bisken Sand inne Augen reiben lassen und dann gehofft.
Doch wenn wa ma alle ehrlich sind, war dat doch klar. Hab nachem Schlusspfiff im Stadion KEINEN EINZIGEN getroffen, der vonnen Wiederholungsspiel ausgegangen is'! Wir waren uns alle einig, datwa selbst dran Schuld und einfach zu blöd sind und die Punkte selbstverständlich wech sind. Und dat wa hoffen, den Idioten zu kriegen, den wa dat zu verdanken ham!

Isso!

"Dat kann doch einen Essener nich' erschüttern! Keine Angst, keine Angst RWE!"

Wenn wa dürfen, bin ich nächstes Wochenende in Oberhausen dabei! Jetzt erst recht! Drittliga Aufstieg is' nur der RWE, nur der RWE, nur der RWE!
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@nurderscp06
Was bist du denn für eine Lachnummer?
Sowas passiert nur in Essen
Was ist den mit dem Böllerwurf beim Spiel OS- Münster ? 30!!! Verletzte gab es da. Laberkopp,einfach mal ruhig bleiben.
Und zur Krönung gab es ein Wiederholungsspiel

Blumensteckergewinner 2012
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Kurios kaum ein Verein hat so viel für Sozial schwache gemacht wie RW.
Die Fans von anderen Vereinen sind nicht besser sondern einfach cleverer.
Das mit corona auch ein dummer Zufall zeitgleich ,ich fürchte das war es mal wieder .
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Echt gezz!
Hier war gar nix, irgendwat mal wieder! Wir steigen auf! Und morgen lese ich mir die restlichen 140 Kommentare durch.
Nacht!
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immerwiederrwe

ja es gab diesen Vorfall in Osnabrück. Ja es gab sogar 35 zum Teil wirklich sehr schwer Verletzte. Hauptsächlich betroffen waren Ordner und Polizisten, aber soweit ich mich erinnere auch eigene Fans.
Der Vorfall fand vor dem Spiel statt. Der selbstgebastelte Sprengsatz wurde in den alten Spielertunnel an der Bremer Brücke geworfen und explodierte dort auch. Unter den Verletzten waren keine Spieler, Betreuer oder Schiedsrichter. Das Spiel fand dann ordnungsgemäß statt und Osnabrück gewann es mit 1:0. So wurde es auch gewertet. Ein Weiderholungsspiel gab es nicht.
Für diese Tat wurde der SCP mit einer sehr hohen Geldstrafe belegt, es gab ein Verbot für Auswärtsfahrten und auch Blocksperren. Genauso wenig wie sich Essen vor solchen Idioten nicht schützen konnte, genauso wenig konnte es der SCP. Dabei war auch dieser Täter kein Anhänger der Preußen, der regelmäßig ins Stadion ging. Es war ein russisch stämmiger Italiener. Er bekam eine Haftstrafe von fünf Jahren und wurde danach nach Italien abgeschoben.
Es gibt durchaus Parallelen zum Täter von Essen. Dieser Vorfall wurde auch bei späteren hauptsächlich Pyrovergehen immer wieder vom DFB angeführt. Die Strafen die der SCP mal in einer Saison wegen der Chaoten zahlen musste, lag zusammen gerechnet bei weit über 100.000 Euro. Es trifft also nicht nur RWE. Übrigens könne viele Vereine in den ersten drei Ligen von solchen Strafen ein Liedchen singen.
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Ein Problem der Essener Bestrafung q7hq2scheint doch zu sein, dass der Verein vorsätzlich geschädigt wird, weil die Geldstrafe von 15.000€ nicht getrennt wurde nach den Taten. Dann hätten die Ultras, die sich ja auf Ihrer Webseite mit dem Pyro-Schwachsinn brüsteten, ihren Teil der Strafe übernehmen können und der Bombenwerfer den anderen.
Ich gehe auch nicht davon aus, bei allem Unverständnis für die Entscheidung, dass uns die drei Punkte gegen Münster abgezogen wären, hätten die Pyro-Schwachmaten der Ultras nicht eine Woche zuvor in Gladbach gezündelt.
Durch das falsche und handwerklich schlecht gemachte Urteil wird der Verein zum Täter gemacht und die eigentlich Schuldigen, die Pyromanen unter den Ultras und der Bombenleger, geraten fast völlig aus dem Focus, auch hier bei den Kommentaren.
Dies ist eine weitere Folge der unfähigen Verbandsgerichtsbarkeit. Eigentlich nur Schade, weil viele einfach garnicht unterscheiden zwischen Verbandsgerichten und ordentlichen Gerichten. Letztendlich sollten ordentliche Gerichte sich mal überlegen, ob sie es wirklich zu lassen, von solchen Hobbyjuristen den Ruf beschädigt zu bekommen. Ein Eingreifen, wenn Recht „gebeugt“ wird, falsche, oder unverhältnismäßige Urteile gefällt werden, wäre vielleicht wegen der „Öffentlichkeit“ besser. Und diese Öffentlichkeit ist vorhanden bei allein schon 160 Kommentaren hier.

Nur der RWE!
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Warum Einspruch einlegen , am Ergebnis wird es nichts ändern , außer dass die Gerichtskosten von Essen getragen werden müssen.
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Guten Morgen, anscheinend waren im Labor reichlich Erlenmeyerkolben zu spülen.....

Fazit:
- Wie nicht anders zu erwarten, gingen die drei Punkte nach Münster.
- Bei den weiteren Sanktionen (Tribünensperre und Geldstrafe) wurde das Verhalten der RWE-Anhänger in MG mitgewürdigt. Dabei verfiel das Gericht paternalistisch in die Umgangssprache.

Was heißt das?
- Wir erleben eine Zeitenwende. Vereine haften für ihre Anhänger - ob das juristisch sauber ist, oder nicht. Die Umettiketierung des Begriffs der "Strafe", der stets ein Verschulden erfordert zur "Sanktion mit Präventivcharakter" mag angesichts der Flut an Fachliteratur, die es zu den Begriffsbestimmungen gibt, juristischer Nonsense sein, für uns ist sie Realität. Da hilft kein Wehklagen. Für den Staat und die Gesellschaft sind die Kosten, die durch Fanverhalten erzeugt werden, anscheinend nicht mehr hinnehmbar. Das erklärt das Bremer Modell, das erklärt die Hinwendung zu internationalen Sichtweisen.

- Einen Rechtsbehelf zu führen ist deshalb überflüssig. Es wird sich nichts ändern, da sich die Verbände im Recht sehen.

- Der Verein muss deshalb nicht nur in die Stadioninfrastruktur investieren, sondern auch auf die aktive Fanszene zugehen. Dabei sollte man dabei dabei bleiben, Gesinnungsprüfungen zu unterlassen - Gewalt geschieht unabhängig von politischen Einstellungen - und vielmehr sowohl an die Vernunft mahnen als auch Konsequenzen androhen. Sowohl den Hooligan- als auch den Ultragruppen muss vor Augen geführt werden, dass Ausschreitungen, Böller und Pyros den Verein treffen und den Aufstieg kosten können.

- Bei diesen Gesprächen muss auch auf die zivilrechtliche Konsequenz hingewiesen werden, dass der Verein die Anhänger in Regress nimmt, sprich, sich das Geld von denen wiederholt, die man durch die hochauflösenden Bilder identifiziert. Den Anhängern sollte dabei auch der § 830 BGB erklärt werden, der eine Beweiserleichterung bietet - so etwas gibt es im Strafrecht nicht.

- Wer als Einzelner oder als Gruppe nicht einsichtig ist, muss gehen.

- Noch einmal: Auch wenn die Entscheidung in ihrem Umfang und in ihrer Begründung zweifelhaft war, war der Sieg Münsters am grünen Tisch zu erwarten. Niemand sollte überrascht sein. Auch wenn man Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und an der juristischen Stichhaltigkeit der Begründung hat - gewöhnt Euch an die neue Realität, denn es wird nicht bei diesem einen Fall bleiben.
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@Anton
Wenn sich deine Zeitenwende weiter zuspitz, müsste ja am Ende der Verband in die Strafe mit einbezogen werden.

Fan hat sich nicht im Griff, wirft Böller = Strafe
Verein hat Fan nicht im Griff = Strafe
Verband hat Verein nicht im Griff = Strafe?

Jemanden zu bestrafen der die Tat nachweislich nicht begannen hat ist völlig balla balla! Aus meiner Sicht hat RWE eine Schritt in die richtige Richtung gemacht, indem man die Voraussetzungen schafft, den/die Täter zu ermitteln. Und auch das sollte die Infrastrukturelle Auflage für die Lizenzierung sein.

Man möchte als Verband Vereine mit großer Fanschar, dann muss man auch mit schwarzen Schafen rechnen und als Verband ebenfalls Verantwortung übernehmen!!!

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