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Fall Mohren
Zwei Jahre auf Bewährung

Fall Mohren: Zwei Jahre auf Bewährung
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Der frühere MDR-Fernsehsportchef Wilfried Mohren ist vom Landgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Die 11. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Karsten Nickel erklärte den 51-Jährigen in drei Fällen der Vorteilsnahme und in 19 Fällen der Bestechlichkeit für schuldig. Mohren wurde zudem wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt (insgesamt 9000 Euro). Ehefrau Christiane Mohren erhielt wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit eine Geldstrafe in Höhe 360 Tagessätzen zu je 20 Euro (7200 Euro). Nickel hielt dem Angeklagten Mohren dessen frühes und umfassendes Geständnis sowie den im Vorfeld geschlossenen Vergleich über Schadenersatz mit dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) als strafmildernd zugute.

Staatsanwältin Karin Schreitter-Skvortsov hatte drei Jahre Haft gefordert und will nun eine Revision gegen das Urteil prüfen. Mohren, der quasi Sendezeiten an Unternehmen und die Deutsche Sporthilfe verkauft hatte, lehnte einen Kommentar zum Urteil ab. Unter Tränen hatte er zunächst ein Teil-Geständnis abgelegt, dies nach einer Verhandlungspause aber noch erweitert. Im Vergleich mit dem MDR muss das Paar insgesamt 380.000 Euro Schadenersatz zahlen.

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