Die Sektion 26 des Landgerichts in Madrid hat dem Einspruch des französischen Fußball-Nationalspielers gegen den Haftbefehl stattgegeben und die Vollstreckung des Urteils aufgehoben.
„Wir sind der Ansicht, dass der Berufung stattgegeben werden soll und der Haftantritt aufgehoben wird“, teilte das Gericht in einem Statement mit. Die Strafe wurde zur Bewährung für vier Jahre ausgesetzt. Zudem sprach das Gericht eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 400 Euro (96.000 Euro) gegen den 25-Jährigen aus.
Hernandez war wegen eines Verstoßes gegen ein Annäherungs- und Kontaktverbot gegenüber seiner heutigen Ehefrau im Dezember 2019 zu einer sechsmonatigen Haft verurteilt worden. In der vergangenen Woche war er deshalb in Madrid vor Gericht erschienen, um dort die Anordnung der Strafe entgegen zu nehmen.
Im Februar 2017 waren sowohl der damalige Profi von Atletico Madrid als auch seine Freundin nach einem Streit wegen häuslicher Gewalt zu 31 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Außerdem wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen.
Hernandez und seine Freundin versöhnten sich nach dem Streit allerdings und heirateten einige Monate später. Bei der Rückkehr aus den Flitterwochen wurde der Franzose aufgrund des Verstoßes gegen das weiterhin geltende Kontaktverbot verhaftet.