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Zwei Teilausschlüsse statt Geisterspiel

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Düsseldorf: Zwei Teilausschlüsse statt Geisterspiel
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Zwei Teilausschlüsse statt ein Geisterspiel: Bundesliga-Rückkehrer Fortuna Düsseldorf hat vor dem DFB-Sportgericht einen Teilerfolg gefeiert.

Die Fortuna darf das erste Saison-Heimspiel am 1. September (18.30 Uhr) gegen den rheinischen Rivalen Borussia Mönchengladbach vor 25.000 eigenen Fans und maximal 5000 Gäste-Anhängern austragen. Allerdings wurde das ursprüngliche Urteil wegen Sicherheitsbedenken umgewandelt in zwei Teilausschlüsse in den ersten beiden Heimspielen der Fortuna gegen Gladbach und den SC Freiburg (22. September). Zudem wurde die Geldstrafe von 100.000 auf 150.000 Euro erhöht.

"Einhalb und einhalb ist auch eins. Die wirtschaftlichen Folgen sind dieselben wie bei einem Geisterspiel", sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz. Die Fortuna hat 31.000 Dauerkarten verkauft. Nach der knapp vierstündigen mündlichen Verhandlung am Freitag in Frankfurt rückte das Sportgericht damit vom Geisterspiel-Urteil ab, das zuvor im schriftlichen Einzelrichter-Verfahren gefällt worden war.


Ausschlaggebend für die Umwandlung des Urteils war offenbar die Einschätzung des Zeugen Ralf Kazmierczak zum brisanten Niederrhein-Derby. Der zuständige Einsatz-Bereichsleiter für das Düsseldorfer Stadion hatte gewarnt, dass es bei einem etwaigen Geisterspiel in der Altstadt zu einem gefährlichen Ansturm beider Fan-Lager kommen könnte. "Unser Auftrag ist: Rettet die Düsseldorfer Altstadt", scherzte Lorenz.

Fortuna-Anwalt Horst Kletke hatte auf eine Geldstrafe plädiert. Der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner hielt an seiner Forderung nach einem Geisterspiel plus 100.000 Euro Strafe fest, meinte aber auch, dass er sich mit zwei Teilausschlüssen "anfreunden" könne.

Die Fortuna war aufgrund der Vorkommnisse im Relegationsrückspiel am 15. Mai gegen Hertha BSC zu einem Geisterspiel" im ersten Saison-Heimspiel nach 15-jähriger Erstiga-Abstinenz verurteilt worden. Die Strafe hatte zu heftigen Protesten vonseiten der Fortuna geführt.

Das DFB-Sportgericht hatte den Traditionsklub aus der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt im Einzelrichter-Verfahren wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger, zweimal in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, bestraft.

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