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Kolumne: Berater Sander
Immer auf die Fristen achten

RS-Kolumne: Spielerberater Tobias Sander
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In unser neuen RevierSport-Kolumne "Die Experten" geben Profis aus verschiedenen Fachbereichen Tipps. Den Anfang macht Spielerberater Tobias Sander.

Das Ende der Sommerwechselperiode ist nun zwei Wochen her. Obwohl das Transferfenster seit dem 1. Juli geöffnet war, gab es noch einige interessante Wechsel in letzter Sekunde. Am Beispiel von Per Mertesacker sieht man, dass ein einziges Ergebnis (ManU - Arsenal 8:2) die Verantwortlichen dazu bewegen kann, doch noch einmal auf dem Transfermarkt zuzuschlagen. Bei einem Sieg für Arsenal wäre Mertesacker wohl noch in Bremen.

Am 31. August ist die Beachtung von Fristen von besonderer Bedeutung: Bis 12 Uhr muss der Antrag auf Aufnahme auf die Transferliste beim Verband gestellt sein. Die Transferliste ist eine Einrichtung des Ligaverbandes zur Offenlegung des Vereinswechsels der Lizenzspieler. Die Spielerlaubnis für einen Verein oder eine KG dürfen nur Spieler erhalten, deren Aufnahme in die Transferliste bekannt gegeben worden ist. Die Freigabe für einen ausländischen Verein dürfen nur Lizenzspieler erhalten, die in der Transferliste aufgenommen worden sind.

Zur Person Der Rechtsanwalt Tobias Sander ist geschäftsführender Gesellschafter der Spielerberatungsagentur TS Sports mit Sitz in Düsseldorf. Er vertritt die Interessen zahlreicher Bundesligaspieler, unter anderem von Sascha Mölders (FC Augsburg) und Lukas Schmitz (Werder Bremen).

Bis 18 Uhr müssen dann sämtliche Verträge mit Spielern und Transfervereinbarungen mit anderen Vereinen sowie Vereinbarungen mit Spielervermittlern im Zusammenhang mit einem Spielertransfer dem Ligaverband in allen Ausfertigungen mit allen Anlagen vorliegen. Liegen diese Dokumente erst um 18.01 Uhr vor, so scheitert der Transfer! Das Beispiel des Spielers Eric Maxim Choupo-Moting im vergangenen Jahr dient als Negativbeispiel. Die Verträge gingen erst nach 18 Uhr ein, da zuvor ein Faxgerät defekt war.

Gerade auf der Zielgeraden des Transferfensters entsteht eine ungemeine Hektik. Für die verschiedenen Aufgaben der Berater und Vereine bleiben gewöhnlich mehrere Wochen, bei Spontanverpflichtungen jedoch nur wenige Tage oder sogar Stunden. Zu beachten ist, dass unterschiedliche Rechtsverhältnisse zu klären sind. Neben der generellen Klärung der Frage, ob der Spieler einen Transfer und den damit gegebenenfalls verbundenen Ortswechsel vornehmen möchte, ist mit dem aktuellen Verein zu besprechen, unter welchen Voraussetzungen der Spieler den Verein verlassen darf. Hier muss der Aufhebungsvertrag verhandelt werden. Zudem erfolgen parallel die Verhandlungen mit dem aufnehmenden Verein. Alle Inhalte wie die Laufzeit, das Arbeitsentgelt, die Prämien und auch mögliche weitere Klauseln sind final zu erörtern.

Das Transferfenster gilt jedoch nicht für Spieler, die keinem Verein angeschlossen sind, also keine Spielberechtigung für einen Verein besitzen. Diese können sich auch bis zum 31. Januar 2012 noch einem anderen Verein anschließen. Für alle anderen gilt: Die nächste Chance auf einen Transfer besteht in der Wechselperiode II vom 1. bis 31. Januar.

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