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Lehmann gegen Wiese
Vergleich ist gescheitert

Lehmann gegen Wiese: Vergleich gescheitert
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Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem früheren Nationaltorhüter Jens Lehmann und Keeper Tim Wiese von Werder Bremen geht in die nächste Runde.

Wie das Landgericht München II dem SID am Donnerstag bestätigte, ist der gerichtliche Vergleich im Schmerzensgeldprozess wegen ehrverletzender Äußerungen gescheitert. "Beide haben mitgeteilt, dass sie nicht einverstanden sind mit dem vorgeschlagenen Vergleich", sagte Andrea Pentenrieder, Pressesprecherin des Landgerichts. Nun wird es zum sogenannten Entscheidungsverkündungstermin kommen, der für den 25. August angesetzt ist.

Lehmann hatte Wiese auf 20.000 Euro Schmerzengeld verklagt, nachdem dieser in einem Interview gesagt hatte, der ehemalige Torhüter gehöre auf die Couch oder solle sich einweisen lassen, "am besten in die Geschlossene". Lehmann sah darin eine schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Zuvor hatte er Wiese in seiner Funktion als Fernsehexperte für einen angeblichen Fehler im Champions-League-Spiel gegen Tottenham Hotspur im September 2010 kritisiert.

Der Vergleichsvorschlag sah vor, dass Wiese sein Bedauern über die Äußerungen gegen Lehmann zum Ausdruck bringen sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von rund 1000 Euro tragen sollte. Alle weiteren Ansprüche wären damit abgegolten gewesen. Am 25. August könnte es nun zu einer Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens oder zu einer Urteilsverkündung kommen.

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