Der 53-Jährige hatte gegen die Stadt Essen und den Landesbetrieb Straßenbau NRW prozessiert, nachdem er im Januar 2007 Opfer des Orkans "Kyrill" geworden war.
Schulte war vor knapp vier Jahren auf einer Bundesstraße in Essen in seinem Auto von einem umstürzenden Baum erfasst und lebensgefährlich verletzt worden. In seiner Klage argumentierte der Ex-Profi, die betreffende Straße hätte gesperrt werden müssen.
Das OLG wies nun die Forderungen des seinerzeit als Sportlicher Leiter der Nachwuchsabteilung des FC Schalke 04 tätigen Funktionärs auf Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro und Verdienstausfall über rund 52.000 Euro ab. "Kyrill" sei ein schicksalhaftiges Naturereignis und Schulte leider zur faklschen Zeit am falschen Ort gewesen.