Winterpause Sperre

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hallo sportsfreunde, wie lange oder bis wann ist man gesperrt wenn man in der Winterpause wechseln möchte und keine Freigabe hat ????
User Pic
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Wenn du dich bis zum 31. Dezember abgemeldet hast und deine Unterlagen bis zum 31. Januar in Duisburg sind, kommt es darauf an, wann du dein letztes Spiel für deinen alten Verein gemacht hast. Ohne Freigabe ist das in der Regel 6 Monate nach deinem letzten Spiel. Hast du bis zuletzt gespielt, macht ein Wechsel ohne Freigabe also im Winter wenig Sinn.
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um es mal genau zu machen hier die Info vom Verband....

[b]Wechselperiode II (Abmeldung in der Zeit zwischen dem 01.07. und dem 31.12. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.01.)

a) Erfolgt die Abmeldung des Spielers in der Zeit vom 1.07. bis 31.12. und gehen die vollständigen Unterlagen in der Zeit vom 1.01. bis zum 31.01. bei der Passabteilung ein, wird bei Zustimmung zum Vereinswechsel die sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt.

Auch hier hat ein verspätetes Einreichen der Unterlagen erhebliche Folgen. Erfolgt die Abmeldung des Spielers fristgerecht bis zum 31.12. und gehen die vollständigen Unterlagen nach dem 31.01. bei der Passabteilung ein, wird selbst bei vorliegender Zustimmung zum Vereinswechsel die Spielberechtigung für Pflichtspiele erst zum 1.07. bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel erteilt.



b) Bei Nichtzustimmung erhält der Spieler in jedem Fall eine Spielberechtigung für Pflichtspiele mit Ablauf von 6 Monaten nach dem letzten Spiel.
[/b]
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danka für die antworten
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Versäumt der abgebende Verein, dem Spieler seinen Spielerpass binnen 2 Wochen zuzustellen, so erfolgt keine Sperre- der Spieler ist -bei fristgerechter Abmeldung- ab Januar spielberechtigt

Stimmt das so auch noch???

Ein Team, ein Wort !
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7. Frist zur Aushändigung des alten Spielerpasses nach erfolgter Abmeldung



Geht einem Verein die Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er verpflichtet, in der Regel gegenüber dem Spieler oder dem neuen Verein den vollständig ausgefüllten Spielerpass bzw. eine Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses mit allen Angaben innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden.



Wird der Spielerpass oder die Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses durch den abgebenden Verein nicht ausgehändigt, kann der neue Verein erst nach Ablauf von 14 Tagen seit der Abmeldung lt. Einschreibebeleg den Spielerantrag bei der Passabteilung einreichen. Diese Frist von 14 Tagen beginnt ab dem Tag nach dem Abmeldedatum. Gehen Unterlagen vor Fristablauf bei der Passabteilung ein, werden sie unbearbeitet an den Verein zurückgeschickt.

Der aufnehmende Verein und der Spieler haben in einem gesonderten Schriftstück verbindlich zu erklären, den alten Spielerpass oder die Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses nicht fristgerecht erhalten zu haben. Der Spieler gilt nach den Bestimmungen der Spielordnung als freigegeben. Das heißt allerdings nicht, dass er sofort spielberechtigt wird. Selbstverständlich müssen Wartefristen eingehalten werden.



Spielerpässe bzw. die Erklärung über den Verbleib eines Spielerpasses können in Ausnahmefällen vom abgebenden Verein zur Aufbewahrung der Passabteilung innerhalb der Frist von vierzehn Tagen ab dem Tag der Abmeldung per Einschreiben zugesandt oder bei der Passabteilung gegen Empfangsbestätigung eingereicht werden. Der abgebende Verein sollte in diesem Fall den Spieler oder den evtl. bekannten neuen Verein schriftlich darüber unterrichten.

Wichtig: Achten Sie bei der Zusendung von Spielerpässen an die Passabteilung unbedingt darauf, dies per Einschreiben vorzunehmen. Werden die Spielerpässe nur mit einfachem Brief (also nicht per Einschreiben) bei der Passabteilung eingereicht, gilt der Spieler wegen Verstoß gegen die Formvorschrift als freigegeben.
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Lachen
Danke für die Info, scheint nicht jedem Verein bewußt zu sein!
:P Zwinker :P

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