Wer regelmäßig ins Stadion geht, liebt die neuen Bezahlsysteme der Bundesligisten. Die Bargeldlos-Bezahlung spart Zeit und Nerven: Karte holen, aufladen und nie wieder wegen der Schlange am Bierstand den Anpfiff verpassen.
Doch auf Schalke geht es der „Knappenkarte“ nun an den Kragen. Der Verbraucherschutz plant rechtliche Schritte gegen die Bezahlsysteme bei Schalke 04, Bayern München und dem FC Augsburg. Der Grund: Den Vereinen wird vorgeworfen, die Rückerstattung der Restbeträge auf den Karten absichtlich zu verkomplizieren. FCB nahm durch verfallene Beträge 2,4 Millionen Euro in einem Jahr ein
Eine Recherche des ARD-Hörfunks ergab, dass Bayern München alleine im Jahr 2010 durch verfallene Restbeträge rund 2,4 Millionen Euro einnahm. In der Allianz Arena kostet die Rückerstattung des so genannten „Schlummergroschens“ eine Gebühr, außerdem verfällt Guthaben auf der „Arena Card“ nach einem Jahr.
Schalke: Eineinhalb Jahre bis zur Rückerstattung
Auf Schalke dauert es teilweise bis zu eineinhalb Jahre, bis die das Geld überhaupt wieder beim Besitzer ankommt. Trotzdem werden dazu noch Gebühren abgezwackt.
In der Veltins Arena gibt es laut Verbraucherschutz außerdem viel zu wenige Rückgabestellen und zu wenig Personal dafür.
Wie sieht's beim BVB aus?
Diesen Vorwurf der Verbraucherschutzzentrale NRW muss sich übrigens auch der BVB wegen seines bargeldlosen Bezahlsystems anhören. Dort kostet die Erstattung zwar nichts, aber es gibt viel zu wenige Anlaufstellen zur Erstattung, die außerdem erst ab der 60. Spielminute öffnen.
Gebühren für die Rücküberweisung sollen nun verboten werden. Eine Abmahnung soll außerdem dafür sorgen, dass die Vereine die Rückerstattung nach dem Spiel vereinfachen.