"Chelsea mag glauben, dass eine Klage bei einem englischen Gericht wegen Beschränkung des Handels höhere Chancen auf einen Erfolg haben könnte, weil englische Richter Handelseinschränkungen hassen. Aber Chelsea würde damit ein großes Risiko eingehen, denn dadurch würde der Verein zu einem Aussätzigen im Fußball. Deswegen sollte Chelsea den Weg der Sportgerichtsbarkeit wählen und vor den internationalen Sportgerichtshof CAS ziehen", sagte Adam Morallee aus Anwaltskanzlei Mishcon de Reya.
Der Advokat begründete seine Empfehlung mit der rund zwei Monate zurückliegenden CAS-Entscheidung im ähnlich gelagerten Fall des Schweizer Erstligisten FC Sion: "Der CAS hat das Transferverbot bis zur Klärung in der Hauptsache ausgesetzt, so dass der Klub weiter auf dem Transfermarkt aktiv sein kann. Das könnte auch für Chelsea eine vielversprechende Option sein." Lowen: Präzedenzfall für die FIFA
Wie Morallee misst auch Dan Lowen aus der Sportrecht-Kanzlei Couchman Harrington Associates dem Fall grundsätzliche Bedeutung zu. "Die FIFA statuiert ein Exempel. Die FIFA-Regularien sollen Planungssicherheit für alle Vertragsparteien schaffen. Das Signal der FIFA signalisiert eindeutig, für wie wichtig die FIFA diese Regularien erachtet."
Die FIFA hatte in der vergangenen Woche gegen Chelsea ein Transferverbot für ein Jahr verhängt. Damit dürfen die Blues, die 2007 nach Ansicht der FIFA den Spieler Gael Kakuta zum Bruch seines Vertrages beim französischen Erstligisten RC Lens animiert haben sollen, in den nächsten beiden Transferperioden (Winter 2009/10 und Sommer 2010) keine Spieler aus dem In- und Ausland verpflichten.