Laut einem am Donnerstag vom Weltverband veröffentlichten Beschluss der rechtsprechenden Kammer der unabhängigen FIFA-Ethikkommission seien sämtliche Handlungen der deutschen WM-Macher im Zusammenhang mit dem Skandal verjährt und könnten deswegen nicht mehr verfolgt werden - ungeachtet eines möglichen Fehlverhaltens.
Die Erkenntnis der rechtsprechenden Kammer erfolgt gut ein halbes Jahr nach der Einschätzung durch die untersuchende Kammer: Diese hatte die Überweisung von 6,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 an den früheren FIFA-Funktionär Mohamed Bin Hammam durch das deutsche WM-Organisationskomitee als Bestechung und Korruption eingestuft. Die Ermittler leiteten das Verfahren anschließend zur Beurteilung weiter.
Etwaigen Sanktionen gegen Beckenbauer, den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und -Generalsekretär Horst R. Schmidt sollen nun aber Verjährungsfristen für die „genauen Zeitpunkte der Handlungen jedes einzelnen Funktionärs“ entgegen gestanden haben. Demnach ist die maßgebende Frist für Beckenbauer bereits seit 2012 abgelaufen und für Zwanziger sowie Schmidt seit 2015. Einer Bewertung der Vorgänge enthielt sich die rechtsprechende Kammer.
Schon im vergangenen Frühjahr war in der gleichen Angelegenheit ein Prozess gegen Zwanziger, seinen Amtsnachfolger Wolfgang Niersbach und Schmidt vor dem Schweizer Bundesgericht in Bellinzona wegen Verjährung der Vorwürfe abgebrochen worden. Juristische Klarheit in die dubiosen Vorgänge zwischen 2002 und 2005 kann somit lediglich noch der geplante Prozess vor dem Landgericht Frankfurt wegen Steuerhinterziehung bringen. Ein Termin für das Verfahren steht allerdings noch nicht fest. sid