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VfL Bochum
Ultras wegen Pyro-Wurf auf Polizisten vor Gericht

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VfL Bochum: Ultras wegen Pyro-Wurf auf Polizisten angeklagt
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Der Aufstieg des VfL Bochum in die Bundesliga ist ein Jahr her. Die anschließenden Ausschreitungen beschäftigen nun das Gericht. Angeklagt sind zwei Ultras.

Vor dem Bochumer Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen zwei mutmaßlich führende Mitglieder einer Bochumer Ultragruppierung begonnen. Der Vorwurf: Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, illegales Abbrennen von Pyrotechnik und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Die VfL-Fans sollen dabei unter anderem brennende Fackeln auf die Polizisten geworfen haben, ein Polizist habe Verbrennungen erlitten.

Die Taten sollen im Rahmen der Aufstiegfeierlichkeiten nach der Bundesligarückkehr des VfL Bochum vor genau einem Jahr passiert sein, die aus dem Ruder liefen. Danach begannen umfangreiche Ermittlungen. Anfang November letzten Jahres veröffentlichte die Polizei auf richterlichen Beschluss mehrere Fahndungsfotos von VfL-Anhängern, die an den Straftaten beteiligt gewesen sein sollen und bis dahin nicht identifiziert werden konnten. „Im Rahmen des Bundesliga-Aufstiegsspiels des VfL Bochum am 23.05.2021, kam es im Bereich der Castroper Str. / Gersteinring / Kirmesplatz / Stadionring zu Ansammlungen von größeren Menschenmengen. Aus der Menge heraus wurden pyrotechnische Gegenstände gezündet“, schrieb die Bochumer Polizei damals dazu in einer Erklärung. „Die abgebildeten Personen werden verdächtigt, in der Menschenmenge pyrotechnische Gegenstände abgebrannt zu haben. Nach Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Bochum die Sachverhalte als "schwere Gefährdung durch das Freisetzen von Giften" nach § 330a StGB gewertet und eine Veröffentlichung der Aufnahmen beantragt.“ Eine der angeklagten Personen soll so identifiziert worden sein, die andere Person stellte sich selbst.

Nun begann der Prozess. Laut Radio Bochum hätten die beiden angeklagten Männer am Dienstag geschwiegen. Ihr Rechtsanwalt habe beantragt, die Video-Aufnahmen der Polizei nicht als Beweismittel zuzulassen, da seinerzeit anlasslos gefilmt worden sei. Und das sei verfassungwidrig gewesen und verletzte die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten. Wann es zu einem Urteil kommt, ist noch unklar.

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