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BVB: Runder Tisch
"Schnell und konsequent reagieren"

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BVB: Runder Tisch nach Vorfall gegen Bremen
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Borussia Dortmund wehrt sich gegen rechtsextreme Besucher im heimischen Stadion und hat die Vertreter der Stadt und der Polizei zu einem Runden Tisch eingeladen.

Grund ist ein rechtsradikales Banner, das beim Bundesliga-Auftaktspiel des deutschen Fußball-Meisters am vergangenen Freitag gegen Werder Bremen (2:1) am Rande der Südtribüne entdeckt worden war. "Wir müssen und wir werden diesen Sumpf trockenlegen. Es gilt nun, schnell und konsequent zu reagieren," appellierte BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke.

Christian Hockenjos, Direktor Organisation beim BVB, betonte, dass man sich sehr zeitnah, und auch mit anderen Institutionen, die an der Durchführung eines Bundesligaspiels beteiligt seien, zusammensetzen und darüber diskutieren werde, wie "wir effektiver gegen rechtsextreme Tendenzen auf den Tribünen vorgehen können".

Lebenslanges Stadionverbot für Täter geplant

Durch die Überwachungskameras im Stadion wurde der Mann, der das Banner entrollt und an umstehende BVB-Fans weitergegeben hatte, bereits identifiziert. Es handele sich um einen 27 Jahre alten Dortmunder, der dem Staatsschutz als Rechtsextremist bekannt ist, teilte die Polizei mit. Der Mann wurde inzwischen durch den BVB mit einem Stadionverbot belegt. Es sei der Anspruch und der Wunsch der Borussia, "dieses Stadionverbot nach Prüfung der rechtlichen Gegebenheiten in lebenslanger Form auszusprechen", heißt es in einer Presseerklärung.

Der besagte rechtsextreme Tribünen-Besucher sei nach Angaben der Polizei in der Vergangenheit bereits mehrfach im Zusammenhang mit Fußballspielen aufgefallen und der NWDO (Nationale Widerstand Dortmund), einer der NPD nahestehenden rechtsradikalen Vereinigung, die vor wenigen Tagen verboten wurde, zuzuordnen.

"Wir prüfen den Fall", hatte am Dienstag Ina Holznagel, Pressesprecherin der Dortmunder Staatsanwaltschaft, dem Sport-Informations-Dienst (SID) gesagt: "Die Frage ist, ob ein solches Banner im Rahmen der Meinungsfreiheit rechtens ist oder eine strafbare Unterstützung eines verbotenen Vereins vorliegt. Das ist ein Grenzfall."

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