Dem Brasilianer wird vorgeworfen, in alkoholisiertem Zustand seine Mietvilla in Grünwald in Brand gesteckt zu haben. Ein Polizeibeamter (30) schilderte den Angeklagten als "verwirrt", er habe am ganzen Leib gezittert. Im Krankenwagen habe Breno einer Rettungssanitäterin drei Feuerzeuge übergeben, von denen eines sehr verrußt gewesen sei. Mit der Aufforderung, diese wegzuschmeißen. Der Polizist sicherte die Feuerzeuge allerdings in einer Tüte.
"Da bestand für mich Fluchtgefahr"
Breno sei äußerlich "sichtlich verletzt" gewesen. Eine Platzwunde am linken Hinterkopf, ein zerkratzter Spann, Schürfwunden an der linken Hand, am ganzen Körper verrußt. Trotz großer Mengen Alkohol im Blut habe er aufrecht gehen können. "Das spricht für eine gewisse Gewöhnung", sagte der Polizist. Breno habe gefragt, ob er jetzt wieder nach Brasilien könne. Das Haus sei ja jetzt nicht mehr da. "Da bestand für mich Fluchtgefahr", sagte der Polizist. Breno habe die Hände wie gefesselt übereinander gelegt und gesagt: "Komme ich morgen ins Gefängnis?"
Der Manager (30) von Breno berichtete, dass der 22-Jährige ein paar Mal das Haus verlassen hatte. "Er war so seltsam geworden." Nachdem Breno zum letzten Mal verschwunden war, seien er und die Familie mit dem Auto herumgefahren und hätten ihn gesucht. Bis sie das brennende Haus gesehen hätten. Breno habe an diesem Tag mittags Bier, abends Portwein und Whiskey getrunken und außerdem noch Schlafmittel genommen.
"Er war besessen"
Beim FC Bayern habe er "freien Zugang" zu den Medikamenten gehabt. Vor dem Spiel hätten die Fußballer Schlafmittel nehmen können, damit sie sich entspannen können. Der Manager habe Breno auf das Abhängigkeitspotenzial hingewiesen.
Überdies berichtete er auch von Verhaltensauffälligkeiten. So habe Breno auf einer Asien-Reise im Rausch "seltsame Töne" von sich gegeben, "Tierlaute". Das sei keine Spielerei gewesen. Eher so, dass er "nicht mehr er selbst" gewesen sei. "Er war besessen, so in dem Sinn."
Breno muss sich wegen schwerer Brandstiftung vor der 12. Strafkammer des Landgerichts München I verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 22-Jährigen bis zu 15 Jahre Haft, das Mindeststrafmaß beträgt ein Jahr. Insgesamt zehn Verhandlungstage bis Mitte Juli sind angesetzt.