Das Gremium folgte dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil vom 7. Februar und dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses, der den Defensivspieler wegen rohen Spiels verurteilt hatte. "Wir glauben Cristian Molinaro, dass er seinen Gegenspieler André Schürrle nicht verletzen wollte und unterstellen auch keinen Vorsatz. Sein Verhalten war allerdings grob fahrlässig und damit rücksichtslos", sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz.
Molinaro war am 4. Februar in der 90. Minute des Bundesliga-Spiels zwischen Bayer Leverkusen und dem VfB Stuttgart (2:2) von Schiedsrichter Thorsten Kinhöfer (Herne) des Feldes verwiesen worden.