Im Fanblock des HSV wurde vor und während des Nordderbys bei Werder Bremen am 10. September Pyrotechnik gezündet, in der DFB-Pokal-Partie bei Eintracht Trier am 25. Oktober wurden im Hamburger Zuschauerblock Bengalische Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.