Den Betrag müsse der Stürmer an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers dem Hamburger Abendblatt. Guerrero wurde zusätzlich vom Amtsgericht Altona verwarnt.
Gegen den Peruaner wurde eine Bewährungsfrist von zwei Jahren bestimmt. Sollte er gegen die Bewährung verstoßen, müsste er eine Geldstrafe von mehreren Hunderttausend Euro zahlen. "Lässt er sich in dieser Zeit nichts zu Schulden kommen, wird ihm die Strafe erlassen", erklärte Möllers.
Guerrero hatte gegen den Strafbefehl zunächst Einspruch eingelegt. Daraufhin hatte das Hamburger Amtsgericht für Strafsachen in Hamburg-Altona eine öffentliche Verhandlung angekündigt. Im Falle einer Verurteilung hätte Guerrero sogar eine Freiheitsstrafe gedroht. Nun zog er den Einspruch zurück.
Im vergangenen April hatte Guerrero nach Ende des Punktspiels zwischen dem HSV und Hannover 96 (0:0) vor dem Eingang des Spielertunnels eine zum Teil gefüllte Plastik-Trinkflasche in Richtung eines auf der Tribüne stehenden Zuschauers geworfen und diesen im Gesicht getroffen. Der Fan hatte Guerrero zuvor verbal attackiert.
Vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) war der Peruaner daraufhin für fünf Spiele gesperrt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt worden. Auch der HSV verurteilte die Aktion seines Torjägers mit einer Geldstrafe in Höhe von geschätzten 60.000 Euro.