brezelpaul Zuletzt aktiv: 12. April 2012 - 08:33 Mitglied seit: 31. Oktober 2008 Wohnort: Gelsenkirchen
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WER KOMMT WER GEHT??? BEI SB GLADBECK
[quote=Little Africa] David und Dennis sind auch kein Thema mehr weil es fest steht . und der Alex Witte Kellermann soll gestern bei Altendorf Ulfkotte zu finden gewesen sein . es wird noch spannend was passiert [/quote] Generell betrachtet...wer nach Altendorf geht hat'se nicht mehr alle....
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[quote=torwatt] [quote=brezelpaul] Es reicht hier in Deutschland mit dem Täterschutzgefasel.... [/quote] und so kann aus spucken auf dem sportplatz ne grundsatzdiskussion ohne ergebnis werden. [url]http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29[/url] [/quote] Lieber Torwatt, das hat nichts mit Troll zu tun. Diskussionen in Foren führen schon einmal zu einer gewissen Selbsständigkeit der eigentlichen Thematas. Lese doch mal die Wikipedia-Definition dazu [b]ganz[/b] durch und viel wichtiger, [b]verstehe[/b] sie auch. LG... Zuletzt modifiziert von brezelpaul am 01.03.2011 - 12:03:17
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Ich würde den Name hier nennen... Es reicht hier in Deutschland mit dem Täterschutzgefasel....
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[quote=ElGato] Leider stimmt das Rechtssystem nicht mit euren Gefühlen überein. Noch einmal: Spucken -> Beleidigung -> Privatsache Ihr treibt EsParadis in eine böse Falle... :( [/quote] Zu machen Beiträgen fällt mit immer ein Spruch von Dieter Nuhr ein, der damit beginnt, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal.... ach ja... Dazu sagt auch das StGB / Strafgesetzbuch: § 185 Beleidigung Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [b]Und hier ist die Beleidigung eindeutig und zweifelsfrei mittels einer Tätlichkeit begangen worden[/b] Kleine Anekdote...Eine Autofahrerin nimmt einem anderen Autofahrer die Vorfahrt, ohne Unfallfolgen. Die gute Frau lacht den anderen Fahrer danach noch aus, warum bleibt ihr Geheimnis. Auch dieses auslachen ist eine Form von Beleidigung, und hat die gute Frau 150€ gekostet. Und da ist anspucken noch ein ganz anderes Kaliber... Zuletzt modifiziert von brezelpaul am 27.02.2011 - 10:45:11
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[quote=Frhlich] Du bestätigst nur wieder alle!!! Solche Sprüche wie ab zu Mama, net Manns genug,unter vier Augen. Zeigt das du ein Dummer Mensch bist:S [/quote] Unterschreib ich!
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[quote=ElGato] Eigentlich wollte ich mich ja raushalten, aber hier werden Thesen aufgestellt, die den "Anzeigenerstatter" auf ein ziemlich schmales Brett führen. [b]Aus der Rechtsprechung[/b] [u]Anspucken ist keine Körperverletzung[/u] §§ 185, 223 StGB Es liegt nur eine Beleidigung, aber keine Körperverletzung vor, wenn das Opfer angespuckt wird und das dadurch entstandene Ekelgefühl "nicht erheblich" und alsbald, nämlich nach dem Abwischen des Speichels schon wieder abgeklungen war. Damit wird der Anzeigenerstatter vermutlich auf den privaten Klageweg verwiesen. Dieser Weg ist steinig und teuer.:S Auch ich liebe es nicht besonders angespuckt zu werden, aber der Klageweg ist für den Kläger belastender als für den Beklagten.:( [/quote] Na ich weiß nicht ob ich gemeint war, aber fühle mich schon angesprochen... Also ich führe den TE hier nicht auf ein schmales Brett.... Ich habe auch nicht behauptet, dass Anspucken eine Körperverletzung ist. Aber als Jurist mit dem 1. Staatsexamen weiß ich so manches mal wovon ich rede.. Beleidigung ist trotz alledem ein Straftatbestand (§185 StGB) und unterliegt somit einer Verfolgung durch die Judikative bzw. Executive, sprich Staatsanwaltschaft bzw. Polizei. Den ggf. möglichen Anspruch auf ein Schmerzensgeld sehe ich darin begründet, daß eine Wiedergutmachung nicht in anderer Weise - etwa wie durch einen Widerruf bei einer mündlichen Beleidigung- befriedigend ausgeglichen werden kann. Aber...der Klageweg kann wirklich ggf. für den Anzeigenerstatter belastender sein.
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Hallo Kickersmann... finde ich gut was Du gemacht hast. Dazu folgendes: 1. Für die Anzeigenerstattung und den daraus resultierenden Ermittlungen etc. benötigst Du keine RS-Versicherung. Du hast eine Strafanzeige erstattet und somit wird die Staatsanwaltschaft nun tätig werden. Bennene jedoch alle(!) Zeugen m. Anschrift namentlich. Mein Tipp: Lasse Dich nicht auf eine Einstellungs des Verfahrens gg. Zahlung einer Summe x ein. Wenn Du dieses Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommst, schreib denen, dass Du damit nicht einverstanden bist (Rechtsmittel einlegen). Begründe dein Verlangen nach einem Urteil ausführlich damit, wie du dich gefühlt hast etc. So kannst Du durchaus ein Urteil (Verurteilung) in Form einen Strafbefehls gg. den Täter erreichen, ggf. wird sogar das eine Hauptverhandlung gg. den Täter eröffnet. 2. Wenn die strafrechtlich Seite somit abgeschlossen ist, kannst Du auf dem Zivilwege eine Klage mit der Forderung nach Schmerzensgeld gg. den Täter einreichen. Aufgrund der somit bereits strafrechtlichen Verurteilung wird das Zivilgereicht dieser Argumentation ebenfalls folgen (zumindest in 99% aller Fälle) und eine Summe x gg. den Täter aussprechen, zahlbar an Dich. Viel Erfolg...und ich hoffe den Mann aus einem Speiseöl produzierenden Land trifft es richtig...
FC Horst 1959
[quote=puerto] Und solche Aussagen obwohl ihr gerad mal 7 Punkte mehr habt als Horst... peinliche Arroganz [/quote] Na ja, ich würde es als Dummheit bezeichnen. Denn die kommt bekanntlich vor dem Fall... Zuletzt modifiziert von brezelpaul am 14.02.2011 - 19:47:57
FC Horst 1959
Wie waren denn die letzen Spiele??? Zuletzt modifiziert von brezelpaul am 25.01.2011 - 11:10:39
Sperre der Plätze
Und in Gelsenkirchen???