Der Ex-Stadionsprecher darf vorerst seine Mitgliedsrechte ausüben, urteilte das Amtsgericht Bochum. Damit kann er auch an der Jahreshauptversammlung am 20. August teilnehmen.
Christian Knippschild, vier Jahre lang Stadionsprecher der SG Wattenscheid 09, darf seine Mitgliedsrechte vorerst wahrnehmen. Der Vereinsausschluss, den der Ehrenrat beschlossen hatte, wurde am gestrigen Donnerstag vom Amtsgericht Bochum aufgehoben. Und zwar (mindestens) bis zum Ausgang des Hauptsacheverfahrens, mit dem nicht in den nächsten Monaten zu rechnen ist.
Dank dieser einstweiligen Verfügung, die Knippschild und sein Anwalt in einer mündlichen Verhandlung vor acht Tagen erstritten hatten, darf Knippschild an der Jahreshauptversammlung der SG 09 am 20. August teilnehmen. Sofern der Verein nicht erfolgreich in Berufung geht, was als unwahrscheinlich gilt.
Der Ehrenrat der SG 09 hatte Knippschild vorgeworfen, sich im sozialen Netzwerk „Facebook“ vereinsschädigend geäußert zu haben. Das Gericht rügte in dem elfseitigen Urteil das Vorgehen des Ehrenrats.
Knippschild war zwar vom Ehrenrat schriftlich vorgeladen worden, um Stellung zu nehmen. Der in Kleve wohnene Ex-Stadionsprecher wollte aber zunächst wissen, was ihm konkret vorgeworfen wird. Darauf gab es keine Auskunft, Knippschild fuhr nicht nach Wattenscheid - und wurde prompt vom Verein ausgeschlossen. Zu Unrecht, urteilte das Gericht. Nach dessen Ansicht wurde ihm nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zudem sei er nicht darüber informiert worden, dass ihm gleich der Vereinsausschluss drohe. Dass der Entscheidung des Ehrenrats sogar eine Begründung fehlt, macht das Urteil zu einer echten Schlappe für die SGW um den Vorsitzenden Christoph Jacob. Es erschließe sich dem Gericht nicht, „welches konkrete Verhalten ihm als Verletzung und Gefährdung der Vereinsinteressen vorgeworfen wird.“