"Hintergrund ist, dass die notwendige Meinungsbildung über die in der nächsten Instanz zu erwartenden Chancen und Risiken innerhalb der Sportgemeinschaft noch nicht abgeschlossen ist", hieß es in einer Mitteilung des Klubs aus Sachsen: "Zudem liegt dem Verein bisher keine schriftliche Urteilsbegründung vor, auf deren Basis diese Entscheidung zu treffen wäre."
Durch Einlegung der Berufung gewinne "Dynamo demnach mehr Zeit, um die genaue Begründung des Urteils, die Aussichten eines Berufungsverfahrens sowie die juristischen und wirtschaftlichen Risiken dezidiert zu prüfen", hieß es weiter. Nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung hat der achtmalige DDR-Meister zwei Wochen Zeit, um eine Berufung vor dem DFB-Bundesgericht schriftlich zu begründen. Dies werde aber nur Geschehen, wenn "Aufwand und Nutzen eines weiteren Verfahrens für den Verein in einem vertretbaren Verhältnis stehen."
Am vergangenen Montag hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Zweitligisten wegen "fortgesetzten unsportlichen Verhaltens" seiner Fans für den kommenden Pokalwettbewerb gesperrt. Bereits in der vergangenen Saison hatten die Dresdner nach Ausschreitungen beim Pokalspiel in Dortmund im Oktober 2011 erst in der Berufung vor dem DFB-Bundesgericht die bislang einmalige Strafe abwenden können.
Vor dem Spiel der zweiten Runde bei Hannover 96 am 31. Oktober 2012 (3:4 i.E.) hatten Dresdner Fans die Eingänge der WM-Arena gestürmt. Zudem wurde in beiden Fanblöcken Pyrotechnik gezündet. Drei Anhänger wurden festgenommen, außerdem kamen 18 Personen vorübergehend in polizeilichen Gewahrsam. Insgesamt gab es neun Verletzte.