Der Gerichtsstreit zwischen Borussia Dortmund und einem früheren Berater von Stürmer Pierre-Emerick Aubameyang geht in die Verlängerung. Die erste Sitzung im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Hamm endete am Donnerstag ohne Entscheidung.
In dem Verfahren geht es um den Transfer Aubameyangs vom AS Saint-Étienne zum BVB. Aubameyang hatte im Laufe der Verhandlungen den Berater gewechselt. Der ausgebootete Carlos Arino sah sich um Provisionen geprellt und klagte vor dem Landgericht Dortmund auf Offenlegung des Gehalts und die daraus abzuleitenden Provisionszahlungen. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, weil nicht über Provisionszahlungen gesprochen worden sei.
Bernhard Rüthers, Vorsitzender Richter des 18. Zivilsenats am Oberlandesgericht in Hamm, ließ während der Berufung allerdings durchklingen, dass der Fall in seinen Augen weit weniger eindeutig ist. Zu klären sei unter anderem, wann der Berater abgelöst worden sei, welche Leistungen er erbracht habe, und inwiefern er dafür eine Vergütung beanspruchen könne – und inwieweit der ganze Prozess rechtlich zu fassen ist.
In vier Wochen geht es weiter
In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das OLG Hamm einst eine Klage eines früheren Beraters von BVB-Torhüter Roman Weidenfeller abgewiesen. Aber, so Richter Rüthers: „Es stellt sich die Frage, ob das im Einzelfall vergleichbar ist.“ Die Tendenz, die er durchblicken ließ: eher nein, zumindest nicht exakt. Fazit: „Wir sind uns noch nicht ganz schlüssig und müssen uns über unterschiedliche rechtliche Konstruktionen Gedanken machen.“
In gut vier Wochen soll es weitergehen, dann will das Gericht am Ende der Sitzung in jedem Fall einen Beschluss verkünden – sollte es bis dahin keinen Vergleich zwischen BVB und Berater geben. Den Willen dazu ließen beide Seiten, die am Donnerstag nur durch ihre Anwälte vertreten waren, klar erkennen.