Schalke hatte aber wenigstens gehofft, die ungerechtfertigte Gelbe Karte gegen Ralf Fährmann aus dessen Straf-Register löschen zu lassen, doch auch da musste Manager Christian Heidel einsehen: Keine Chance. „Ich habe telefoniert, aber es gibt einfach beim DFB keinen Paragrafen, der eine nachträgliche Streichung einer Gelben Karte vorsieht“, sagt Heidel der WAZ.
Dabei konnte er mit einem vermeintlichen Präzedenzfall aufwarten: Im Oktober 2012 wurde der Dortmunder Verteidiger Marcel Schmelzer nach einer Roten Karte wegen Handspiels freigesprochen – Schiedsrichter Wolfgang Stark hatte seine Fehlentscheidung damals mit einem „Wahrnehmungsfehler“ erklärt. Der DFB begründete den Freispruch damit, dass ein „Irrtum“ des Schiedsrichters vorgelegen habe.
So wie eigentlich jetzt in Leipzig auch bei Schiri Dankert bei der Werner-Schwalbe. Doch Heidel erfuhr bei seinen Recherchen: Diese „Irrtums-Regel" gilt nur bei Roten Karten – für „Gelb“ ist sie in den Statuten nicht vorgesehen. Fährmanns Gelb bleibt bestehen. Es ist seine zweite Gelbe in dieser Saison – nach der fünften wäre er gesperrt.