Demnach erhält der FC Schalke 04 die Spielberechtigung zur Bundesliga für die neue Saison ohne Auflagen und Bedingungen.
Den Königsblauen attestierte die DFL, alle sportlichen, rechtlichen, personellen, administrativen, infrastrukturellen, sicherheitstechnischen und medientechnischen Bedingungen erfüllt zu haben. Hinsichtlich der finanziellen Kriterien stellt der Ligaverband fest: „Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist gegeben.“
Mit der Lizenzerteilung durch den Ligaverband erwirbt der FC Schalke 04 gleichzeitig auch die Berechtigung zur Teilnahme an den UEFA-Clubwettbewerben in der Spielzeit 2015/2016, sofern er nach den geltenden Bestimmungen qualifiziert ist und von der UEFA zur Teilnahme zugelassen wird. Nach Zulassung durch die UEFA findet das Club-Monitoring-Verfahren des UEFA-Reglements zur Clubfinanzierung und zum finanziellen Fairplay Anwendung.
Einige andere Clubs müssen allerdings bis Anfang Juni Bedingungen erfüllen, um die Lizenz für die 1. oder 2. Bundesliga zu erhalten. Konkrete Angaben zu den betroffenen Vereinen machte die DFL bei der Mitteilung nicht. Für die 36 Lizenzen der beiden Profiligen haben sich nach DFL-Angaben 47 Vereine und Kapitalgesellschaften beworben.
Die Lizenzbewerber haben zunächst eine Woche Zeit, Beschwerde gegen die Erstentscheidungen einzulegen. Der Hamburger SV hatte bestätigt, dass er im Fall seines ersten Bundesliga-Abstiegs weitere Sicherheiten nachweisen muss.