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VfL/Schalke: Goretzka
Bochum pokert weiter

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Bochum/Schalke: Übles Spiel um Goretzka
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Der VfL Bochum pokert weiter um die Freigabe von Leon Goretzka zum FC Schalke. Dabei hat der Spieler einen ab dem 1. Juli gültigen Vertrag in Gelsenkirchen.

Weil sein Heimatklub nach wie vor die Freigabe verweigert, hat Leon Goretzka inzwischen das Bochumer Arbeitsgericht angerufen. Richter Dr. Sascha Dewender, der der 5. Kammer des Bochumer Arbeitsgerichts vorsteht, hat den Gütetermin für den 26. Juli festgesetzt, also zwei Wochen vor dem Saisonbeginn in der 1. Liga.

Kammertermin könnte erst im September stattfinden

Bei diesem Termin fragt der Richter in der Regel, ob sich die Parteien gütlich einigen wollen und deutet dabei auch an, wie er die Rechtslage sieht. Ein Urteil wird es zu diesem Zeitpunkt aber definitiv nicht geben. Sollten sich die Beteiligten nicht einigen, setzt der Richter einen Kammertermin fest. der wohl erst im September stattfinden würde.

Das würde den Transfer zum FC Schalke endgültig verhindern, da die Transferliste Ende August schließt. Beide Vereine beharren dabei weiterhin auf ihren Standpunkten: Schalke hat dem Reviernachbarn fristgerecht ein Angebot unterbreitet und beruft sich dabei auf eine Ausstiegsklausel, die Goretzka einen Wechsel zu einer festgeschriebenen Transferentschädigung in Höhe von 2,75 Millionen Euro ermöglichen soll.

Darüber hinaus würde der VfL an einem späteren Weiterverkauf Goretzkas mit 17,5 Prozent der dann fälligen Ablösesumme partizipieren, das wären bei zum Beispiel bei 25 Millionen Euro noch einmal 4,375 Millionen Euro Nachschlag für Bochum.

Außerdem soll Schalke den Bochumern die Einnahmen aus zwei Freundschaftsspielen sowie die Ausleihe eines Spielers aus der zweiten Reihe, etwa Anthony Annan, angeboten haben.

Bisher hat der VfL allerdings nach RS-Informationen nicht auf die Schalker Vorschläge reagiert und scheint den Transfer trotz einer äußerst umstrittenen Rechtsposition nach wie vor blockieren zu wollen.

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