Ein zu Gewalt neigender Anhänger von Rot-Weiß Oberhausen bleibt im Besitz seines Führerscheins – zumindest vorerst. Die Stadt scheiterte am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Versuch, dem 24-Jährigen die Fahrerlaubnis zu entziehen und den Oberhausener zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), kurz „Idiotentest“, zu verpflichten.
Die Richterin habe in der mündlichen Verhandlung signalisiert, dass das Vorgehen der Stadt zwar grundsätzlich in Ordnung sei, die Anordnung einer MPU in diesem konkreten Fall habe allerdings formale Fehler gehabt, sagte ein Gerichtssprecher. Fragen für einen die Untersuchung durchführenden Gutachter seien nicht richtig formuliert worden. Ein juristischer Sieg ist das für den Kläger nur bedingt. Vertreter der Stadt hätten in der Verhandlung signalisiert, nun „so schnell wie möglich“ eine neue Anordnung ausstellen zu wollen.
Von RWO-Seite gab es bereits im Vorfeld Kritik gegenüber der Entscheidung der Stadt, dass Fußball nichts mit dem Verkehr und dem Führerschein zu tun hätte. Max Gregorius, Vereinssprecher, erklärte, dass der Club das Verhalten für „diskussionwürdig“ hält: „Am Ende sind es zwei Paar Schuhe.“
Weiter wollte sich der Verein nicht mehr zu dem Fall äußern. Vorstandsmitglied Thorsten Binder sieht im Umgang mit sogenannten Problemfans aber vielschichtige Möglichkeiten: „Man kann im sozialen Feld tätig werden oder, wie das bereits in der Vergangenheit getan wurde, in Sachen Fanprojekt den Austausch mit den Anhängern suchen.“
Der 24-jährige Kläger ist bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Wegen Straftaten nach dem dramatischen Niederrhein-Pokalfinale zwischen Rot-Weiss Essen und Rot-Weiß Oberhausen im Mai 2015, das die Essener im Elfmeterschießen für sich entscheiden konnten, war der Mann vom Amtsgericht Borbeck 2016 wegen gefährlicher Körperverletzung zu 210 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Auch wegen Landfriedensbruch und der Beteiligung an einer Schlägerei zwischen zwei Hooligan-Gruppen wurde gegen ihn schon ermittelt.
Die Stadt Oberhausen begründet ihr Vorgehen damit, dass sich gewaltbereite Fußballfans auch im Straßenverkehr daneben benehmen könnten. Vier weitere Verfahren gegen Rot-Weiß-Anhänger waren im Sommer vor dem Verwaltungsgericht mit Vergleichen geendet. Die Fußballfans erklärten sich daraufhin bereit, eine MPU zu absolvieren, um wieder in den Besitz ihrer Führerscheine zu kommen. Der Kläger blieb der Verhandlung fern. Schon das Amtsgericht Borbeck hatte ihn in Abwesenheit verurteilt.