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Gericht verurteilt prügelnde Fans

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Sechs Monate mit Bewährung: So lautet das Urteil gegen RWO-Fans, die 2014 nach einem Auswärtsspiel am Sterkrader Bahnhof randaliert haben.

Mit einer Verurteilung zu jeweils sechs Monaten mit Bewährung wegen Landfriedensbruchs endete vor dem Landgericht Duisburg das seit April laufende Verfahren gegen vier 22 bis 30 Jahre alte Oberhausener. Bei einem Fan-Treffen, das nach einem Auswärtsspiel von Rot-Weiß Oberhausen am 24. Mai 2014 stattfand, hatten sie am Sterkrader Bahnhof randaliert: Zwei Gruppen attackierten sich, Bierflaschen flogen durch die Luft, Tische einer Gaststätte wurden umgeworfen.

Das Amtsgericht Oberhausen hatte im November 2015 zwei Verhandlungstage benötigt, um die vier Männer zu je sieben Monaten mit Bewährung zu verurteilen und zwei weitere Angeklagte freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt, um eine Verurteilung aller sechs Angeklagten zu erreichen. Auch die vier in erster Instanz verurteilten Männer legten ihrerseits Rechtsmittel ein.

Die Berufung gegen die zwei Freigesprochenen zog die Anklagebehörde im Laufe des langwierigen Verfahrens zurück. Acht Verhandlungstage hatte es gedauert, um zu einer vom Urteil in erster Instanz nur geringfügig abweichenden Entscheidung zu kommen. Der Vorsitzende sprach in diesem Zusammenhang von einer „akribischen“ Beweisaufnahme.

Alle vier Verurteilten hätten sich am Tattag an der Randale von 30 bis 40 RWO-Fans beteiligt, hieß es im Urteil. Den Einsatz gefährlicher Werkzeuge hatte die Kammer allerdings nicht nachweisen können.

Falsch verstandene Solidarität und Treue

Es habe eine aufgeheizte Stimmung geherrscht, so die Richter. Man habe sich von einer Gruppe junger Libanesen provozieren lassen. Die Angeklagten hätten aus falsch verstandener Solidarität und Treue zum Verein gehandelt.

Die Kammer machte deutlich, dass man aufgrund der Intensität der Taten durchaus über eine Strafe ohne Bewährung nachgedacht habe. Dagegen hätte letztlich der lange zeitliche Abstand zu dem Vorfall gesprochen und der Umstand, dass alle vier Angeklagten sozial fest integriert sind.

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