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Baranowsky-Interview
"Sprechen von Mindestlohn, nicht von Luxus"

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Baranowsky-Interview: "Sprechen von Mindestlohn, nicht von Luxus"
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Die Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV) vertritt als vom DFB, Ligaverband und DFL offiziell anerkannte Spielergewerkschaft die Interessen der Fußballprofis.

Müssen jetzt alle Verträge neu geschrieben werden? Grundsätzlich gilt, dass die geschlossenen Verträge ihre Gültigkeit behalten. Sie müssen also nicht neu verhandelt, aber ans MiLoG angepasst werden. Wichtig ist dabei, dass die Zeiten nicht verrechnet oder mögliche „Freizeiten“ in den nächsten Monat übertragen werden können, sondern eine monatsgenaue Abrechnung erfolgen muss. Das Gehalt kann auch nicht mit sechs Monaten Verzögerung gezahlt werden, sondern muss spätestens am letzten Banktag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, gezahlt werden. Geschieht das nicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.   Welche Spieler betrifft das Gesetz vorrangig? Es gilt grundsätzlich für alle Lizenz- und Vertragsspieler, außer für Vertragsspieler unter 18 Jahren, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Im Lizenzbereich – also in der Bundesliga und der 2. Bundesliga – hat das Mindestlohngesetz aber praktisch keine Auswirkungen, da bereits der statuarische Mindestlohn über dem gesetzlichen liegt und die tatsächlichen Gehälter sowieso meist weit darüber liegen. Ab der 3. Liga abwärts dürften sich allerdings nicht wenige Spieler fortan über monatlich Nachzahlungen freuen.

Ist die „ehrenamtliche Aufwandsentschädigung“ eine Lösung? Nein, denn Vertragsspieler sind ganz klar Arbeitnehmer – mit allen typischen Arbeitnehmerrechten- und Arbeitnehmerpflichten. Sie sind beispielsweise weisungsgebunden in den regelmäßigen Spiel- und Trainingsbetrieb eingegliedert und müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen, wenn sie nicht am Training teilnehmen können. Für Amateure gilt das neue Gesetz hingegen nicht. Auch nicht dann, wenn sie eine kleine Aufwandsentschädigung für Benzin oder Wäsche erhalten, die sich an den tatsächlich entstandenen Kosten orientiert.

Droht in Zukunft nicht die Gefahr, dass viele Vereine keine Vertragsamateure mehr beschäftigen und die Spieler damit auch nicht mehr versichert sind? Ja, die Gefahr besteht. Die Klubs, die ein sehr enges Budget haben, werden sicherlich versuchen, ihre Personalkosten zu senken. Dann könnte es sein, dass einige bezahlte Feierabendkicker fortan nur noch als Amateure auflaufen können – also ohne Gehalt und ohne den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Inwieweit es dazu in der Praxis aber wirklich kommen wird, kann frühestens im Sommer abgeschätzt werden, wenn die neuen Kader stehen.

Öffnet das nicht möglichen Schwarzgeldzahlungen Tür und Tor? Wir sagen ganz klar: Hände weg vom Schwarzgeld! Beide Seiten machen sich damit strafbar und es ist insbesondere für die Spieler mit vielen Nachteilen im Bereich der persönlichen Absicherung verbunden. Zudem werden die Behörden jetzt noch strenger kontrollieren. Wer dabei negativ auffällt, wird schwerwiegende Probleme bekommen.

Das MiLoG treibt aber die Spaltung des Fußballs weiter voran, oder? Sind wir mal ehrlich: Es gibt doch ohnehin schon eine finanzielle Mehrklassengesellschaft und ohne finanzstarke Investoren und Gönner, wie es sie beispielsweise in Leipzig und Hoffenheim gibt, ist es für kleine Klubs ausgesprochen schwierig, in den Profibereich aufzusteigen. Vielleicht ist es an dieser Stelle besser, das MiLoG als Chance zu begreifen und sich als Klub entweder klar zu professionalisieren oder aber fortan mit Stolz unter der Flagge des Amateurideals zu segeln. Auch die Verbände könnten darüber nachdenken, ob sie in der Zukunft den reinen Amateursport mit neuen Wettbewerben attraktiveren wollen.

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