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Drohung vor dem Topspiel? Polizei verstärkt Präsenz

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Polizeiwagen vor der Allianz-Arena.
Polizeiwagen vor der Allianz-Arena. Foto: firo
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Aufregung vor dem Bundesliga-Spitzenspiel zwischen dem FC Bayern und dem BVB: Die Behörden prüfen ein Foto, das auf X gepostet wurde.

Die Polizei München verstärkt nach dem Hinweis auf eine mutmaßliche Drohung ihre Präsenz rings um das Bundesliga-Topspiel zwischen dem FC Bayern und Borussia Dortmund an diesem Abend (18.30 Uhr) in der Allianz Arena. Grund dafür ist ein Foto mit dem Stadion und Zuschauern davor als möglichem Ziel. Das Bild wurde am Freitagabend auf der Plattform X gepostet, der oder die Urheber sollen der Terrororganisation Islamischer Staat nahestehen.

Das Bundesinnenministerium hat nach eigenen Angaben keine konkreten Hinweise auf eine Bedrohungslage. „Der in Rede stehende Sachverhalt ist den Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt. Konkrete Hinweise auf eine Gefahrenlage liegen uns momentan nicht vor“, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Bund und Länder stünden in engem und stetigen Austausch und ergriffen die erforderlichen Maßnahmen, fügte er hinzu.

Der Sprecher der Münchener Polizei betonte, das Spiel finde planmäßig statt, man erhöhe aber die Präsenz an Einsatzkräften. Bei einem Spitzenspiel dieser Kategorie sei man normalerweise mit 300 bis 500 Kräften im Einsatz. „Diese Zahl erhöhen wir jetzt“, sagte er. Wie viele Beamten genau im und um das Stadion herum im Einsatz sein werden, sei noch nicht bekannt. Vom FC Bayern hieß es, man sei mit der Polizei im Austausch.

FC Bayern - BVB: Polizei München setzt mehr Beamte ein

Die Terrororganisation Islamischer Staat hatte vor kurzem den Anschlag auf eine Konzerthalle bei Moskau für sich reklamiert. Bei der Tat waren mindestens 144 Menschen ums Leben gekommen.

Zur allgemeinen Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus habe sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in den vergangenen Tagen umfassend geäußert. „Der aktuelle Hinweis reiht sich in ihre Einschätzung der Lage ein. Sie ist weiterhin gültig.“

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