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Der DFB greift durch
Geisterspiel für Düsseldorf gefordert

DFB greift durch: Geisterspiel für Düsseldorf gefordert
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Ein "Geisterspiel" und eine Geldstrafe in sechsstelliger Höhe - der Platzsturm-Skandal im Relegationsrückspiel wird Fortuna Düsseldorf wohl teuer zu stehen kommen.

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) fordert für den zweimaligen DFB-Pokal-Sieger ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu Beginn der neuen Saison und zudem 100.000 € Geldbuße.

Tausende Fans der Fortuna hatten beim 2:2 gegen Hertha BSC in der heimischen Esprit-Arena am 15. Mai schon vor Beendigung der siebenminütigen Nachspielzeit den Platz gestürmt. Schiedsrichter Wolfgang Stark unterbrach das Spiel für 20 Minuten, ehe er es noch einmal für rund 90 Sekunden fortsetzte. Über den Aufstieg der Fortuna wurde nach einem Einspruch der Berliner gegen die Spielwertung in zweiter Instanz vor dem Bundesgericht des DFB entschieden.


"Wir werden den Antrag in den kommenden Tagen prüfen und darüber in Ruhe beraten", sagte Fortuna-Präsident Peter Frymuth dem SID. "Im Moment sagen wir: Natürlich war das, was dort passiert ist, nicht in Ordnung. Aber über die Höhe des Strafmaßes müssen wir trotzdem reden."

Auch Karlsruhe droht ein Geisterspiel

Auch der Zweitliga-Absteiger Karlsruher wird wahrscheinlich ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen müssen. Nach dem Relegationsrückspiel gegen Jahn Regensburg, in dem der Abstieg besiegelt wurde, war es zu schweren Ausschreitungen rund um das Wildparkstadion gekommen. Dabei wurden nach Angaben der Polizei insgesamt 76 Personen verletzt.

Jeweils Teilausschlüsse der Zuschauer zu Beginn der neuen Saison müssen wegen verschiedener Verfehlungen die Hertha, Bundesliga-Absteiger 1. FC Köln, Aufsteiger Eintracht Frankfurt und der Zweitligist Dynamo Dresden befürchten. Zudem wurden gegen Double-Gewinner Borussia Dortmund, Bayern München und Jahn Regensburg Geldstrafen beantragt.

Alle Vereine haben nun Zeit bis Anfang nächster Woche, den jeweiligen Strafanträgen des DFB-Kontrollausschusses zuzustimmen. Tun sie dies, sind die Urteile rechtskräftig.

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