RWE - Münster: Höchstens zwei Instanzen - erster Gerichtstermin steht fest |
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Meine Meinung nach hätte man weiter spielen sollen die 15min die noch auf der Uhr waren.Der Schiedsrichter wollte ja angeblich.Und wenn es nur ein hin und her gewesen wäre wie es damals in Bundesliga war beim Spiel Hoffenheim gegen Bayern.Danach hätte Münster Protest einlegen können.
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@Underground
Siehe Punkt 8. das Verlangen EINER Mannschaft….
Wiederspricht sich aber mit dem hier
(3) Eine Mannschaft ist nicht zum Abbruch eines Spiels berechtigt.
oder sehe ich das falsch.
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@don`t panic!
Absatz 2, Punkt 3 und 7
Punkt 3 wäre wenn ein Spieler den Schiri eine Ohrfeige geben würde.
Punkt 7 wäre wenn z.B.Fans versuchen bzw. schon auf dem Rasen sind das mit dem Ordnungsdienst würde passen.
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§ 36 Spielabbruch
(1) Der Schiedsrichter kann ein Spiel jederzeit abbrechen, wenn ihm die
Fortführung aus wichtigen Gründen nicht zumutbar erscheint. Zum
Abbruch eines Spiels soll der Schiedsrichter aber erst dann
einschreiten, wenn er alle Mittel zur Fortführung eines Spiels erschöpft
hat.
(2) Zum Abbruch eines Spiels durch den Schiedsrichter können
nachstehende Gründe führen:
1. starke Dunkelheit,
2. Unbespielbarkeit des Platzes,
3. tätlicher Angriff eines Spielers auf den Schiedsrichter oder auf
einen -assistenten,
4. Unmöglichkeit der Durchführung eines geordneten Spiels,
5. allgemeine Widersetzlichkeit der Spieler,
6. Nichtbefolgen eines Feldverweises auf Zeit oder Dauer durch einen
Spieler,
7. bedrohliche Haltung der Zuschauer und mangelhafter
Ordnungsdienst,
8. das Verlangen einer Mannschaft,
9. Unterschreitung der erforderlichen Mindestspieleranzahl gemäß
Regel 3.
(3) Eine Mannschaft ist nicht zum Abbruch eines Spiels berechtigt.
(4) Erfolgt der Spielabbruch aus Gründen, die beide Mannschaften nicht
zu vertreten haben, ist das Spiel neu anzusetzen.
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@MS-Adler
In diesem Podcast
Sonderfolge: Der Spielabbruch in Essen und die Folgen
Ab Minute 16:30.....
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@MS-Adler in diesem Poscast ab Minute16:30
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