Allerdings bleibt die Frage, was das für die Auf- und Abstiegsregelung bedeutet, denn momentan würde es dann für Vereine aus dem Norden der Republik direkt von der Zweiten Bundesliga in die Regionalliga Nord, Ost oder NRW gehen und der EHC Dortmund und der Herner EV 2007 könnten als ESBG-Mitglieder über den Gesellschaftervertrag ein Spielrecht einklagen und müssten dann in die Zweite Bundesliga eingegliedert werden, wenn sie in der eingleisigen Oberliga den Klassenerhalt schaffen.
Die Frage ist auch, was bringt die kommende Spielzeit den Teams in der Regionalliga NRW, die ja ebenfalls von einer möglichen Aufstiegsregelung betroffen wären. Hierzu soll allerdings noch im Juni ein klärendes Gespräch des Deutschen Eishockey Bunds (DEB) mit den Landesverbänden stattfinden.