Damit bleibt das Ergebnis bestehen. Als Kläger müssen die Gladbacher die Kosten des zurückgenommenen Einspruch tragen.
Nach Ansicht des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte der Einspruch ohnehin keine Chance auf Erfolg. "Ich gehe davon aus, dass der Einspruch zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Erfolgsaussichten hat", hatte der DFB-Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz am Rande der Verhandlung um die Hoffenheimer Doping-Affäre zuvor erklärt. Die Gladbacher hatten vor drei Wochen Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt, da nach der Partie die Hoffenheimer Andreas Ibertsberger und Christoph Janker gegen die Anti-Doping-Richtlinien verstoßen hatten, weil sie erst mit zehnminütiger Verspätung zur Doping-Kontrolle erschienen waren.
Allerdings hielten sich offensichtlich auch die Gladbacher nicht in allen Punkten an die Anti-Doping-Richtlinien. So war Mannschaftsarzt Heribert Ditzel im Kontrollraum anwesend, obwohl ihm dies laut der Anti-Doping-Richtlinien untersagt ist. Denn im Doping-Kontrollraum dürfen nur die DFB-Kontrollärzte, die Spieler sowie die Doping-Beauftragten des Vereins anwesend sein.