"Sie sollten besser informiert sein und das differenzierter sehen", sagte Martens der Tageszeitung Die Welt (Dienstags-Ausgabe): "Das Prinzip der Dopingkontrollen als solches kann man nicht infrage stellen. Das wäre ungeheuerlich." Martens leitete in einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem zwei italienische Fußballer zu je einem Jahr Sperre verurteilt wurden, das CAS-Schiedsverfahren. In der Diskussion um die zehnminütige Verspätung der Hoffenheimer Profis Andreas Ibertsberger und Christoph Janker bei einer Dopingkontrolle nach dem Spiel bei Borussia Mönchengladbach (1:1) hatte der Kölner Manager Michael Meier eine mögliche Sperre als "Ungeheuerlichkeit" bezeichnet. Seine Kollegen Rudi Völler (Bayer Leverkusen) und Dietmar Beiersdorfer (Hamburger SV) hatten den Einspruch Mönchengladbachs gegen die Spielwertung ebenfalls kritisiert.
Gleichzeitig betonte der Münchner Jurist, dass die Mindeststrafe für das Vergehen der Spieler ein Jahr betrage: "Die Standardsanktion für einen Dopingverstoß sind zwei Jahre. Diese Sperre kann ermäßigt werden bei nicht wesentlichem Verschulden, aber nur um höchstens die Hälfte. Da bliebe dann also ein Jahr übrig. Weniger als ein Jahr geht also nicht. Es sei denn, es liegt überhaupt kein Verschulden vor."