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DFB-Präsident Zwanziger will weitermachen
Auch wenn Rechtsstreit verloren geht

DFB: Präsident Zwanziger will weitermachen
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Dr. Theo Zwanziger hat seine Ankündigung zurückgenommen, im Falle einer Niederlage im Rechtsstreit gegen den freien Journalisten Jens Weinreich vom Amt des DFB-Präsidenten zurückzutreten. "Das Gefühl der Ohnmacht, mit solchen neuen kommunikativen Mitteln nicht fertig zu werden, hat sich mittlerweile gelegt. Das verändert meine Zukunftsperspektive", sagte der DFB-Präsident der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

In der Präsidiumssitzung des Deutschen Fußball-Bundes am vergangenen Freitag seien die Voraussetzungen geschaffen worden, um sich im Internet künftig "besser gegen ungerechtfertigte Angriffe wehren zu können. Das ist der Schutz, den ich erwarte und der in erster Linie durch aktive und verbesserte Internet-Kommunikation gewährleistet werden muss und kann. Wenn dies geschieht, dann hat das Amt des DFB-Präsidenten weiter die Faszination, die es immer für mich hatte."

DFB-Präsident Theo Zwanziger (Foto: firo).

Ob es überhaupt zu einer Verhandlung im Hauptverfahren kommt, ist noch nicht entschieden. Es gebe den Entwurf einer Klageschrift, zu der noch eine Sachverständigen-Stellungnahme eingeholt werde. "Die Entscheidung, ob wir sie einreichen werden, ist noch nicht getroffen", sagte Zwanziger.

Der DFB-Chef hatte bei seiner Jahresbilanz 2008 offen mit Rücktritt gedroht, sollte er in diesem Rechtsstreit unterliegen. "Ich werde meine persönliche Ehre nicht auf dem Altar des Amtes opfern", hatte der Jurist Ende vergangenen Jahres betont und weiter ausgeführt: "Sollten die Richter entscheiden, dass das Ganze verfassungsrechtlich zulässig ist, werde ich sehr ernsthaft erwägen, ob ich dieses schöne Amt weiterführe."

Der DFB hatte Ende November angekündigt, Klage gegen Weinreich einreichen zu wollen, der Zwanziger in einem Internet-Blog im Zusammenhang mit der zentralen Fernsehvermarktung als "unglaublichen Demagogen" bezeichnet hatte. Sowohl das Berliner Landgericht als auch das Kammergericht hatten eine einstweilige Verfügung des DFB abgelehnt und die Aussage als zulässige Meinungsäußerung angesehen.

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