Das Gremium unter dem Vorsitz von Goetz Eilers (Darmstadt) sah es als erwiesen an, dass Da Silva seinem Gegenspieler Gaetan Krebs in der Bundesligapartie gegen Hannover 96 am 14. Dezember 2007 (5:1) abseits des Spielgeschehens mit dem Ellbogen ins Gesicht geschlagen hat. Da Schiedsrichter Peter Sippel (München) den Vorgang nicht gesehen hatte, konnte der DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Anton Nachreiner (Gottfrieding) nachträglich ein Ermittlungsverfahren einleiten und Strafantrag stellen. "Es handelte sich eindeutig um eine unnatürliche Bewegung des Spielers Da Silva. Es war eine vorsätzliche Handlung, mit der in Kauf genommen wurde, den Gegner zu treffen. Das war eindeutig eine Tätlichkeit", begründete Eilers die Entscheidung zu Ungunsten des Wiederholungstäters Da Silva, der im vergangenen Jahr wegen ähnlicher Delikte bereits zweimal (drei Punktspiele, dann sieben Punktspiele) gesperrt wurde.
Eilers wies zudem die zuletzt aufgekommenen Vorwürfe der Klubs aus der Lausitz gegen den DFB zurück. "Es ist mit Sicherheit nicht so, dass es unterschiedliche Maßstäbe für Ost und West gibt", sagte der Jurist.